Eine Beleidigung des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz kann mit einer Kündigung seitens des Arbeitgebers geahndet werden. Damit eine Beleidigung arbeitsrechtliche Folgen haben kann, muß es sich um eine herabwürdigende Äußerung handeln - es kann sich also auch um eine bewußt wahrheitswidrige Behauptung handeln. Die fragliche Beleidigung muß den Betriebsfrieden oder aber das Vertrauensverhältnis der Arbeitsparteien empfindlich stören. Damit eine Beleidigung arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, ist es nicht notwendig, daß diese während der Arbeitszeit gefallen ist. Auch eine Beleidigung die über z.B. Flugblatt, Poster oder Internet veröffentlicht wird, kann geahndet werden.Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Arbeitsrecht.
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