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Wenn zu wenig Lohnsteuer abgezogen worden ist
Der Arbeitgeber
ist zur Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt verpflichtet. Kommt
er dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet er gemeinsam mit dem Arbeitnehmer
gegenüber dem Finanzamt als Gesamtschuldner (§ 41a Einkommensteuergesetz).
Das Finanzamt kann sich also dann nach seinem Belieben sowohl an den Arbeitgeber
als auch den Arbeitnehmer halten. In aller Regel nimmt das Finanzamt aber
den Arbeitgeber in Anspruch.
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