Grundsätzlich ist eine etwaige Krankheit des Arbeitnehmers kein Schutz vor einer Kündigung - es gilt der Grundsatz "Krankheit schützt nicht vor Kündigung". Die Annahme, daß Krankheit vor Kündigung schützt, ist ein verbreiteter Irrtum.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Arbeitsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.