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VerdachtskündigungGründet
sich die Kündigung
eines Arbeitnehmers
auf einem schwerwiegenden Verdacht, der jedoch nicht bewiesen ist und auch
in naher Zukunft nicht bewiesen werden kann, so handelt es sich um eine
Verdachtskündigung. Es handelt sich in der Regel um außerordentliche
Kündigungen, da eine Verdachtskündigung davon ausgeht, dass die
weitere Zusammenarbeit mit dem Betroffenen eine unerträgliche Belastung
für das Arbeitsverhältnis darstellen würde. Dies ist jedoch
nur bei schwerwiegenden Sachverhalten der Fall, in denen das Vertrauensverhältnis
schwerwiegend gestört ist. Solche Sachverhalte berechtigen mehrheitlich
- sofern sie zutreffen - zur außerordentlichen Kündigung.
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