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Verdachtskündigung

Gründet sich die Kündigung eines Arbeitnehmers auf einem schwerwiegenden Verdacht, der jedoch nicht bewiesen ist und auch in naher Zukunft nicht bewiesen werden kann, so handelt es sich um eine Verdachtskündigung. Es handelt sich in der Regel um außerordentliche Kündigungen, da eine Verdachtskündigung davon ausgeht, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Betroffenen eine unerträgliche Belastung für das Arbeitsverhältnis darstellen würde. Dies ist jedoch nur bei schwerwiegenden Sachverhalten der Fall, in denen das Vertrauensverhältnis schwerwiegend gestört ist. Solche Sachverhalte berechtigen mehrheitlich - sofern sie zutreffen - zur außerordentlichen Kündigung.
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