Wird eine Sperrzeit verhängt, so erfolgen in dieser Zeit keine Leistungen durch die Arbeitsagentur. Eine Sperrzeit tritt ein, wenn das Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund oder vom Arbeitgeber aufgrund von arbeitsvertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers beendet wurde und die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt wurde.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Arbeitsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.