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Sonderarten der Kündigung

Eine Teilkündigung einzelner Bestandteile des Arbeitsvertrags ist nicht möglich.

Eine Änderungskündigung ist die Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrags, verbunden mit einem Angebot auf Abschluß eines neuen Vertrags zu anderen Bedingungen. Gegen die Kündigung können alle auch sonst zulässigen Einwendungen vorgetragen werden. Auch die Annahme unter dem Vorbehalt, daß die Änderungen nicht sozialwidrig nach § 1 KSchGes sind, ist möglich.

Unter einer Druckkündigung versteht man eine Kündigung, die der Arbeitgeber nicht von sich aus, sondern unter dem Druck anderer, meist Kollegen des gekündigten Arbeitnehmer ausspricht.. Der Arbeitgeber muss vor der Kündigung alles ihm Zumutbare unternommen haben, um eine andere Lösung zu finden. Der gekündigte Arbeitnehmer hat Schadensersatzansprüche gegen den oder die Verursacher.

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