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Rücknahme der Kündigung?Die
Kündigung
ist eine sog. einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.
Durch diese wird, wenn sie wirksam ist, das Arbeitsverhältnis
beendet. Eine einseitige Rücknahme der Kündigungserklärung
durch den Kündigenden ist nicht mehr möglich, wenn die Kündigungserklärung
dem Kündigungsgegner erst einmal zugegangen ist.
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