|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z| >> |BEENDIGUNG|
Rücknahme der Kündigung?
Die Kündigung ist eine sog. einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Durch diese wird, wenn sie wirksam ist, das Arbeitsverhältnis beendet. Eine einseitige Rücknahme der Kündigungserklärung durch den Kündigenden ist nicht mehr möglich, wenn die Kündigungserklärung dem Kündigungsgegner erst einmal zugegangen ist.

Username:
Passwort:
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Arbeitsrecht.

Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.

Passwort vergessen

ABO-SERVICE für Abonnenten

Zurück