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Mündliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses?

Eine mündliche Kündigung allein ist nicht ausreichend (§ 623 BGB), eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Wurde von einem Arbeitgeber jedoch eine solche mündliche Kündigung ausgesprochen, führt dies oft zu Unsicherheiten bei dem betroffenen Arbeitnehmer.
Keineswegs sollte man am nächsten Tag einfach zu Hause bleiben. Allein, um den Vergütungsanspruch aufrecht zu erhalten, muß die Arbeitskraft angeboten werden. Ein Erscheinen am Arbeitsplatz ist somit notwendig, auch wenn man wieder nach Hause geschickt wird. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, eine Bestätigung zu verlangen, aus welcher hervorgeht, daß
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