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Mündliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses?Eine
mündliche Kündigung allein ist nicht ausreichend (§ 623
BGB), eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Wurde
von einem Arbeitgeber jedoch eine solche mündliche Kündigung
ausgesprochen, führt dies oft zu Unsicherheiten bei dem betroffenen
Arbeitnehmer.
Keineswegs sollte man am nächsten Tag einfach zu Hause bleiben. Allein, um den Vergütungsanspruch aufrecht zu erhalten, muß die Arbeitskraft angeboten werden. Ein Erscheinen am Arbeitsplatz ist somit notwendig, auch wenn man wieder nach Hause geschickt wird. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, eine Bestätigung zu verlangen, aus welcher hervorgeht, daß Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Arbeitsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |