![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Nichteheliche LebensgemeinschaftKeine
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld - Wichtige Änderung der Rechtsprechung
des BSG!
Nach
der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestand kein Grund
für die Aufgabe eines Beschäftigungsverhältnisses, wenn
der Arbeitnehmer mit seinem Partner, mit dem er eine nichteheliche Lebensgemeinschaft
führte, umziehen wollte. Deshalb konnte in diesen Fällen eine
Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes nach § 44 SGB
III festgesetzt werden.
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Arbeitsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |