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Kündigungsschutz für Schwangere im Zeitvertrag?

Der besondere Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz gilt nur dann, wenn ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet wird. Endet es dagegen infolge einer zulässigen Befristung ohne Kündigung "von selbst", greift der Kündigungsschutz nicht ein. Daran ändert sich auch nichts, wenn ein Arbeitsverhältnis während einer am Beginn der Schwangerschaft abgelaufenen Probezeit kündbar war und die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft am Ende der Probezeit mitgeteilt hatte. Selbst dann, wenn einem Arbeitgeber die Schwangerschaft von Anfang an bekannt ist, kann ein Arbeitsverhältnis nämlich nach der Rechtsprechung des BAG befristet werden.
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