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Kündigungsschutz für Schwangere im Zeitvertrag?Der
besondere Kündigungsschutz
nach dem Mutterschutzgesetz
gilt nur dann, wenn ein Arbeitsverhältnis
durch Kündigung
beendet wird. Endet es dagegen infolge einer zulässigen Befristung
ohne Kündigung "von selbst", greift der Kündigungsschutz
nicht ein. Daran ändert sich auch nichts, wenn ein Arbeitsverhältnis
während einer am Beginn der Schwangerschaft abgelaufenen Probezeit
kündbar war und die Arbeitnehmerin
dem Arbeitgeber
die Schwangerschaft am Ende der Probezeit mitgeteilt hatte. Selbst dann,
wenn einem Arbeitgeber die Schwangerschaft
von Anfang an bekannt ist, kann ein Arbeitsverhältnis
nämlich nach der Rechtsprechung des BAG befristet werden.
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