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Kündigung - Was wird aus dem Urlaubsanspruch?Wenn
ein Arbeitnehmer
nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres
ausscheidet, nachdem der volle Urlaubsanspruch
erstmalig erworben wurde, so besteht ein Anspruch auf ein Zwölftel
des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses
(§
5 Abs. 1 BUrlG).
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