Die Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung sind:
- Zugang einer Kündigunserklärung (= einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Bei Abgabe durch einen Stellvertreter wird häufig § 174 BGB nicht beachtet).
- Ablauf der Kündigungsfrist (= ordentliche Kündigung) oder Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes (= außerordentliche Kündigung).
Zusätzlich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.:
- Die Kündigung darf nicht ausgeschlossen sein; etwa erforderliche Zustimmungen müssen vorliegen (z.B. §§ MuSchGes, 15 KSchGes, 15 BBiG, 103 BetrVerfGes).
- Abmahnung muß im allgemeinen erfolgt sein.
- Anhörung von Betriebs- bzw. Personalrat
- Keine Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung
Kündigungsfrist und Klagefrist