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Voraussetzungen einer Kündigung

Die Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung sind:
  • Zugang einer Kündigunserklärung (= einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Bei Abgabe durch einen Stellvertreter wird häufig § 174 BGB nicht beachtet).
  • Ablauf der Kündigungsfrist (= ordentliche Kündigung) oder Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes (= außerordentliche Kündigung).
Zusätzlich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.:
  • Die Kündigung darf nicht ausgeschlossen sein; etwa erforderliche Zustimmungen müssen vorliegen (z.B. §§ MuSchGes, 15 KSchGes, 15 BBiG, 103 BetrVerfGes).
  • Abmahnung muß im allgemeinen erfolgt sein.
  • Anhörung von Betriebs- bzw. Personalrat
  • Keine Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung
Übersicht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kündigungsfrist und Klagefrist

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