Die
Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung sind:
- Zugang
einer Kündigunserklärung (= einseitige, empfangsbedürftige
Willenserklärung. Bei Abgabe durch einen Stellvertreter wird häufig
§ 174 BGB nicht beachtet).
- Ablauf
der Kündigungsfrist (= ordentliche Kündigung) oder Vorliegen
eines wichtigen Kündigungsgrundes (= außerordentliche Kündigung).
Zusätzlich
bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.:
- Die Kündigung
darf nicht ausgeschlossen sein; etwa erforderliche Zustimmungen müssen
vorliegen (z.B. §§ MuSchGes, 15 KSchGes, 15 BBiG, 103 BetrVerfGes).
- Abmahnung
muß im allgemeinen erfolgt sein.
- Anhörung
von Betriebs- bzw. Personalrat
- Keine
Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung
Übersicht
über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigungsfrist
und Klagefrist