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Wann ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt?
Eine Kündigung ist dann nicht sozial gerechtfertigt,wenn sie nicht Sie ist ferner sozial ungerechtfertigt, wenn sie und (dies gilt für alle Alternativen.) der Betriebsrat innerhalb einer Woche schriftlich unter Angabe der Gründe widerspricht.

Eine betriebsbedingte Kündigung ist darüber hinaus erst dann sozial gerechtfertigt, wenn bei der Auswahl des Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigt worden sind. Die entsprechenden Erwägungen des Arbeitgebers sind dem Arbeitnehmer mitzuteilen. In die Auswahl brauchen solche Arbeitnehmer nicht einbezogen werden, auf die das Unternehmen dringend angewiesen ist. Entscheidungskriterien bei der Sozialauswahl (seit 1.1.2004 ausschließlich; bis dahin konnten auch andere Umstände in die Auswahl einbezogen werden) sind: Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Familienstand, Unterhaltsverpflichtungen, Vermögen oder Gesundheitszustand u.ä. (nicht die Möglichkeit einer Rente bei vorgezogenem Ruhestand).

Beispiele für personenbedingten Kündigungen:

nicht: Doppelverdienerschaft, Erreichen der Altersgrenze.

Beispiele für verhaltensbedingte Kündigungen:

Beispiele für betriebsbedingte Kündigungen: