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Die Kündigung wegen Krankheit und Trunksucht
Die Voraussetzugen einer Kündigung wegen Krankheit sind: Bei einer Kündigung wegen Trunksucht gilt: Trunksucht wird als Krankheit behandelt. Man unterscheidet:

Hat der Arbeitnehmer die Abhängigkeit schuldhaft herbeigeführt, Kündigungsmöglichkeit wie oben. Jedoch: Das Verschulden muß der Arbeitgeber beweisen.

Kann ein Verschulden nicht bewiesen werden, ist nur personenbedingte Kündigung möglichkeit wie bei einer Krankheit. Bei der Prognose kommt es entscheidend darauf an, ob der Arbeitnehmer therapiewillig ist.