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Fristlose Kündigungen

Gründe bei außerordliche Kündigungen (beispielhaft) durch den Arbeitgeber.
  • Alkoholmißbrauch (anders Trunksucht)
  • Arbeitsverweigerung
  • Mißhandlungen, Beleidigungen von Arbeitgebers oder Mitarbeitern
  • vorgetäuschte Krankheit
  • Straftaten und Schmiergeldannahme
  • Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot
Nicht dagegen: Aussagen des Arbeitnehmers in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Arbeitgeber (so das BVerfG).

Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer

  • Lohnrückstände trotz Anmahnung
  • schwerwiegende Verletzungen von Nebenpflichten
Eine außerordentliche Kündigung muß innerhalb 2 Wochen nach Kenntnis des wichtigen Grundes ausgesprochen werden.

Eine Interessenabwägung ist erforderlich.

Eine außerordentliche Kündigung kann in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn kein wichtiger Grund vorliegt (§ 140 BGB) und sich aus der Erklärung ergibt, daß das Arbeitsverhältnis in jedem Fall beendet werden soll (Eine Umdeutung in umgekehrter Richtung ist dagegen nicht möglich).

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