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Allgemeine
Folgen einer Kündigung
Die
direkte Folge ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei außerordentlicher
Kündigung erfolgt dies sofort, bei ordentlicher Kündigung nach
Ablauf der Kündigungsfrist. Es entstehen Ansprüche des Arbeitnehmers,
die das Ende des Arbeitsverhältnisses voraussetzen, z. B. Zeugnisanspruch.
Seit 2004 kann Folge einer Kündigung evtl. auch ein Abfindungsanspruch sein. Dies betrifft Fälle, in denen der Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. |