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Allgemeine Folgen einer Kündigung
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei außerordentlicher Kündigung sofort, bei ordentlicher Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Entstehen von Ansprüchen, die das Ende des Arbeitsverhältnisses voraussetzen, z. B. Zeugnisanspruch.

Ab 1.1.2004:
Evtl. ein Abfindungsanspruch, wenn der Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.