Die direkte Folge ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei außerordentlicher Kündigung erfolgt dies sofort, bei ordentlicher Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist. Es entstehen Ansprüche des Arbeitnehmers, die das Ende des Arbeitsverhältnisses voraussetzen, z. B.
Zeugnisanspruch.
Seit 2004 kann Folge einer Kündigung evtl. auch ein
Abfindungsanspruch sein. Dies betrifft Fälle, in denen der Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.