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ÄnderungskündigungEine
Änderungskündigung ist eine "richtige" Kündigung
verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis
unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Daher gelten auch für
die Änderungskündigung die Bedingungen der "normalen" Kündigung.
Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich in §
2 KSchG:
"§
2 Änderungskündigung
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