Eine Änderungskündigung ist eine "richtige" Kündigung verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Daher gelten auch für die Änderungskündigung die Bedingungen der "normalen" Kündigung. Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich in § 2 KSchG:"§ 2 Änderungskündigung
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