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Was ist eine Abmahnung?

Vor einer Kündigung, deren Gründe vom Arbeitnehmer beeinflußbar sind ist eine Abmahnung erforderlich. Diese muß:
  • das beanstandete Verhalten beschreiben,
  • den Arbeitnehmer zu künftiger Vertragstreue auffordern und
  • als Konsequenz weiteren Fehlverhaltens die Kündigung androhen,
  • verhälnismäßig zu Art und Schwere des Fehlverhaltens sein.
Die Abmahnung soll ausdrücklich als "Abmahnung" bezeichnet sein. Abmahnungsbefugt sind alle Vorgesetzten, auf die das Weisungsrecht übertragen ist.

Der Arbeitnehmer kann die Entfernung unzulässiger Abmahnungen aus der Personalakte verlangen.

Urteile zum Thema Abmahnung

Muster zum Thema Abmahnung

Grundsätzliches zur Abmahnung

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