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Auskunft
über den Arbeitnehmer
Meist handelt es sich dabei
um eine mündliche Darstellung des gegenwärtigen Leistungs- und
Befähigungsstandes eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber ist zur Erteilung von Auskünften an einen neuen Arbeitgeber berechtigt, wenn der Arbeitnehmer es nicht untersagt. Eine Verpflichtung besteht aber nur gegenüber dem Arbeitnehmer, nicht gegenüber dem Dritten. Eine Auskunft muß inhaltlich sorgfältig und wahr sein, da sonst - wie bei einem unwahren Zeugnis - Schadensersatzansprüche riskiert werden. |