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Wann entsteht die Rückzahlungspflicht?

Die Rückzahlunspflicht entsteht bei:
  • Kündigung durch Arbeitnehmer innerhalb der vereinbarten Bindungsfrist.
  • einer vom Arbeitnehmer verschuldete Kündigung durch Arbeitgeber nicht jedoch bei einer betriebsbedingten Kündigung.
  • Abbruch der Ausbildung. Bei Ausbildung zu einem neuen Beruf ist dem Arbeitnehmer jedoch eine angemessene Überlegungsfrist (im Zweifel 1 Jahr) einzuräumen, innerhalb der er ohne Kostenrisiko die Ausbildung abbrechen darf.
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