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ArbeitszeitDas Arbeitszeitgesetz
regelt die Bereiche Mehrarbeit, Überstunden, Feiertagsarbeit
und den Schutz bestimmter Arbeitnehmergruppen. Ergänzt wird es durch:
weitere Bestimmungen in Gewerbeordnung, Ladenschlußgesetz, Arbeitsförderungsgesetz
(für Kurzarbeit), Beschäftigungsförderungsgesetz.
Grundsätzlich beschreibt der Begriff Arbeitszeit die Zeit vom Beginn der Arbeit bis zum Ende. Pausen über 15 Minuten werden nicht mitgerechnet. Was gehört zur Arbeitszeit? Nicht zur Arbeitszeit gehören
Ruhepausen, wohl aber Zeiten der Arbeitsbereitschaft (Flüge oder Zugfahrten
sind keine Arbeitszeit, anders Lenken eines Kfz; beim Beifahrer ist die
Abgrenzung schwierig).
Wie lange und wann darf gearbeitet werden? Der Arbeitszeitschutz regelt nur die höchstzulässigen Zeiten. Durch allgemeine Arbeitszeitverkürzungen liegen die tatsächlichen Arbeitszeiten meist darunter. Die maximale Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt und beträgt maximal 10 Stunden am Tag, jedoch nur ausnahmsweise. Im 6-Monats-Durchschnitt muß eine durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich erreicht werden. Dies ist insbesondere bei Gleitzeit zu beachten. Die arbeitsvertragliche Vereinbarung einer größeren Stundenzahl ist nicht zulässig. Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausen werden vom Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts festgelegt. Zu beachten ist jedoch, daß eine Arbeitszeit ohne Pause nicht länger als 6 Stunden andauern darf. Nach dem Ende der Arbeitszeit ist eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden erforderlich. Dieser Zeitraum kann u.U. auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb des gleichen Monats eine Pause von 12 Stunden an einem anderen Tag erfolgt. Arbeitnehmer müssen jedoch an mindestens 15 Sonntagen im Jahr frei haben und für einen gearbeiteten Sonn- oder Feiertag einen Ersatzruhetag erhalten. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist keine Beschäftigung erlaubt, sofern keine der zahlreichen Ausnahmen zur Anwendung kommt.
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