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Kann ein Arbeitsvertrag widerrufen werden?Ein
Vertrag - und dies gilt auch für Arbeitsverträge - kann grundsätzlich
nicht mehr einseitig widerrufen werden, wenn er erst einmal rechtswirksam
zu Stande gekommen ist. Da Arbeitsverträge üblicherweise schriftlich
abgeschlossen werden, ist dies jedenfalls dann der Fall, wenn die Vertragsurkunde
von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschrieben worden ist. Allerdings
sind auch mündliche Arbeitsverträge wirksam.
Dies bedeutet, dass der Vertrag entweder durch eine Aufhebungsvereinbarung wieder aufgehoben oder von der Seite, die nicht an ihm fest halten will, gekündigt werden muss. Eine Aufhebungsvereinbarung ist freiwillig und erfordert daher das Einverständnis beider Vertragsparteien. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Arbeitsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |