Ein Vertrag - und dies gilt auch für Arbeitsverträge - kann grundsätzlich nicht mehr einseitig widerrufen werden, wenn er erst einmal rechtswirksam zu Stande gekommen ist. Da Arbeitsverträge üblicherweise schriftlich abgeschlossen werden, ist dies jedenfalls dann der Fall, wenn die Vertragsurkunde von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschrieben worden ist. Allerdings sind auch mündliche Arbeitsverträge wirksam.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Arbeitsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.