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Ausschlußfristen oder Verfallsklauseln
Mit der Ausschlussfrist wird die Frist definiert, nach deren Ablauf Ansprüche erlöschen, wenn diese nicht innerhalb der Frist geltend gemacht wurden. Eine gesetzliche Regelung für Ausschlussfristen gibt es nicht, sie werden vielmehr in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vereinbart. Dies findet im Arbeitsrecht häufig statt, da die Verjährungsfristen andernfalls sehr lang wären und auf diesem Wege hinsichtlich wechselseitiger Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schnell Klarheit geschaffen wird. Ausschlussfristen sorgen also für Rechtssicherheit.

Tarifliche

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