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Ausschlußfristen oder VerfallsklauselnMit
der Ausschlussfrist wird die Frist definiert, nach deren Ablauf Ansprüche
erlöschen, wenn diese nicht innerhalb der Frist geltend gemacht wurden.
Eine gesetzliche Regelung für Ausschlussfristen gibt es nicht, sie
werden vielmehr in Arbeitsverträgen,
Tarifverträgen
oder Betriebsvereinbarungen
vereinbart. Dies findet im Arbeitsrecht häufig statt, da die Verjährungsfristen
andernfalls sehr lang wären und auf diesem Wege hinsichtlich wechselseitiger
Ansprüche zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer
schnell Klarheit geschaffen wird. Ausschlussfristen sorgen also für
Rechtssicherheit.
Tarifliche
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