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Arbeitsvertrag und BeförderungWenn
einem Arbeitnehmer
im Wege einer innerbetrieblichen Beförderung auf Dauer eine höherwertige
Tätigkeit mit höherer Entlohnung übertragen wird, so setzt
dies eine Änderung des ursprünglichen Arbeitsvertrags
voraus; es handelt sich also nicht nur um eine dem Weisungsrecht
des Arbeitgebers
unterliegende Maßnahme (LAG Hamm Urteil vom 10.11.2004 - 15 Sa 1035/04).
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