Wie wird für Arbeitsunfälle gehaftet?
Grundsätzlich sind Sachschäden und Personenschäden zu unterscheiden.
Bei Sachschäden haftet der
Arbeitgeber, wenn er den
Arbeitsvertrag schuldhaft verletzt hat, voll. Ist der Schaden von einem Kollegen des geschädigten
Arbeitnehmers verschuldet worden, haftet der Kollege aus unerlaubter Handlung, wobei unter Umständen ein Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber bestehen kann.
Bei Personenschäden entstehen grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche gegen Arbeitgeber oder Kollegen. Für solche Fälle treten die von den Arbeitgebern finanzierten Berufsgenossenschaften als
gesetzliche Unfallversicherung ein.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht deshalb nicht, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht oder er ist bei der Teilnahme im allgemeinen Verkehr eingetreten (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Fahrten zu auswärtigem Einsatzort).
Letzte Änderung:
17.09.2023