Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, wenn er die geschuldete Arbeitsleistung
- infolge Krankheit nicht erbringen kann;
- nach ärztlicher Weisung im Interesse seiner Gesundheit oder zur Abwendung drohender Arbeitsunfähigkeit nicht erbringen kann;Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Arbeitsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.