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Was versteht man unter Arbeitsrecht?Arbeitsrecht
ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer, das deren Schutz und einen gerechten
Interessenausgleich zwischen ihnen und den Arbeitgebern bezweckt. Das Arbeitsrecht
ist nicht in einem zusammen fassenden Gesetz, sondern in zahlreichen Einzelgesetzen
geregelt. Über ein "Arbeitsgesetzbuch", vergleichbar etwa dem Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB), wird schon seit Jahrzehnten diskutiert; ein gesetzgeberischer
Abschluss dieser Diskussion ist noch nicht abzusehen.
In welche Bereiche teilt man das Arbeitsrecht ein? 1. In Arbeitsvertragsrecht (z.B.: §§ 611 - 630 BGB, HGB, GewO, KSchG) 2. In das Arbeitsschutzrecht; das sind die Vorschriften,die den Schutz des Arbeitnehmers bezwecken und zwar durch: 3. In das Berufsverbands- und Tarifvertragsrecht 4. In das Verfahrensrecht Eine weitere Unterteilung erfolgt in: 1. Individualarbeitsrecht = Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. 2. kollektives Arbeitsrecht = Rechtsbeziehungen der Verbände. |