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Der Boykott

Der Boykott ist die Aufforderung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer (bzw. Verbände) an Dritte, Vertragsabschlüsse mit einer Partei des Arbeitslebens zu meiden, um damit bestimmte Kampfzwecke zu erreichen. Für Rechtmäßigkeit gilt dasselbe wie bei Streik und Aussperrung. Ein Boykott wird fast nie alleine eingesetzt, sondern i.d.R. in Verbindung mit einem Streik oder einer Aussperrung.
So soll z.B. auf diesem Wege erreicht werden, dass der Arbeitgeber keine Arbeitsverträge mit neuen Arbeitnehmern mehr abschließen kann. Das Gegenstück wären "schwarze Listen" von Arbeitnehmern, denen keine Arbeitsverträge angeboten werden sollen. Diese Mittel werden in Deutschland nur selten benutzt.

Auch ein Boykott(-aufruf) nach außen ist denkbar. In Deutschland tauchen solche Vorschläge immer wieder in Verbindung mit geplanten Werksschließungen (z.B. Opel) auf. Hierbei wird die Öffentlichkeit dazu aufgefordert, den Druck auf den Arbeitgeber dadurch zu erhöhen, dass keine Waren oder Dienstleistungen vom betroffenen Arbeitgeber mehr erworben werden sollen.

Vorsicht: Ein rechtswidriger Boykott kann zu Schadensersatzansprüchen führen!

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