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Die AussperrungDie Aussperrung ist das Gegenstück zum
Streik und unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit zulässig.
Man unterscheidet Abwehraussperrung (nach zuvor begonnenem Streik) und
Angriffsaussperrung.
Aussperrung ist der planmäßige Ausschluss einer größeren Anzahl von Arbeitnehmer von der Arbeit durch einen oder mehrere Arbeitgeber mit dem Ziel, einen bestimmten Kampfzweck zu erreichen und anschließend die Arbeitnehmer wieder zur Arbeitsaufnahme aufzufordern (= suspendierende Aussperrung) oder über Wiedereinstellung zu verhandeln (= auflösende Aussperrung). Eine Aussperrung ist nur dann auflösend, wenn Arbeitgeber dies ausdrücklich erklärt. Die Voraussetzungen der rechtmäßigen Aussperrung entsprechen denen des rechtmäßigen Streiks. Daneben ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten:
Lösende Abwehraussperrungen. kommen nur in Betracht, wenn suspendierende Aussperrungen nicht ausreichen. Besonders geschützte Personen (s.o.) werden nicht erfasst. Rechtsfolgen:
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