Die Arbeitsbescheinigung
benötigt der
Arbeitnehmer
zur Beanspruchung von
Arbeitslosengeld.
Der
Arbeitgeber
ist verpflichtet, diese einem ausscheidenden Arbeitnehmer auszustellen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zu vermerken, wenn er der Meinung ist,
daß das Arbeitsverhältnis auf Grund eines Fehlverhaltens des
Arbeitnehmers im Leistungsbereich geendet hat. Ob ein solches Fehlverhalten
tatsächlich vorlag, ist von der Bundesanstalt für Arbeit unter
sozialrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, der Arbeitgeber ist hierbei
zur Mithilfe verpflichtet.
Urteile
zum Thema Arbeitslosigkeit