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Arbeitsbescheinigung

Die Arbeitsbescheinigung benötigt der Arbeitnehmer zur Beanspruchung von Arbeitslosengeld. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese einem ausscheidenden Arbeitnehmer auszustellen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zu vermerken, wenn er der Meinung ist, daß das Arbeitsverhältnis auf Grund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers im Leistungsbereich geendet hat. Ob ein solches Fehlverhalten tatsächlich vorlag, ist von der Bundesanstalt für Arbeit unter sozialrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, der Arbeitgeber ist hierbei zur Mithilfe verpflichtet.

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