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TIPS VON A-Z
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NICHT GELEISTETE ARBEIT
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Die Arbeit wird vom Arbeitgeber nicht "abgenommen"
Der Arbeitnehmer behält seinen Lohnanspruch.
Normalerweise besteht kein Anspruch des Arbeitgebers auf Nachholung der Arbeitsleistung (
§ 615 BGB
).