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Anwalt für den Betriebsrat?Die Erforderlichkeit der
Hinzuziehung eines Anwalts durch den Betriebsrat
bei der Beurteilung von komplexen Sachverhalten ist häufig streitig,
insbesondere wenn der Arbeitgeber
die Kosten tragen soll. Die Kosten eines Rechtsanwaltes gehören zu
den sachlichen und persönlichen Kosten der Betriebsratsarbeit, die
der Arbeitgeber gem. §
40 Abs. 1 BetrVG zu tragen hat, sofern die Hinzuziehung der gerichtlichen
Verfolgung oder der Verteidigung von Rechten des Betriebsrates gedient
hat.
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