Welche
sonstigen Pflichten bestehen im "Anbahnungsverhältnis"?
-
Obhutspflicht:
Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung von Unterlagen;
-
Pflicht
zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten;
-
Allgemeine
Schutzpflicht, z.B Verkehrssicherungspflicht im Betriebsgebäude, in
dem der Bewerber sich bei den Vertragsverhandlungen aufhält:
-
Verpflichtung
des bisherigen Arbeitgebers des Bewerbers, diesem zur Stellungssuche Freizeit
zu gewähren (§
629 BGB). Dafür bestehen folgende Voraussetzungen: Es muss ein
Dauerarbeitsverhältnis (nicht ProbeAV) vorliegen, dieses muß
gekündigt sein; der Arbeitnehmer muß einen Antrag stellen. Es
handelt sich um bezahlte Arbeitszeit!
-
Die Vorstellungskosten
sind zu ersetzen, allerdings nur bei vom Arbeitgeber verlangter Vorstellung.
Anhaltspunkt für die Kostenhöhe ist das Steuerrecht.