Welche
sonstigen Pflichten bestehen im "Anbahnungsverhältnis"?
Obhutspflicht:
Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung von Unterlagen;
Pflicht
zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten;
Allgemeine
Schutzpflicht, z.B Verkehrssicherungspflicht im Betriebsgebäude, in
dem der Bewerber sich bei den Vertragsverhandlungen aufhält:
Verpflichtung
des bisherigen Arbeitgebers des Bewerbers, diesem zur Stellungssuche Freizeit
zu gewähren (§
629 BGB). Dafür bestehen folgende Voraussetzungen: Es muss ein
Dauerarbeitsverhältnis (nicht ProbeAV) vorliegen, dieses muß
gekündigt sein; der Arbeitnehmer muß einen Antrag stellen. Es
handelt sich um bezahlte Arbeitszeit!
Die Vorstellungskosten
sind zu ersetzen, allerdings nur bei vom Arbeitgeber verlangter Vorstellung.
Anhaltspunkt für die Kostenhöhe ist das Steuerrecht.