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Was muss ungefragt mitgeteilt werden?Es
bestehen Mitteilungspflichten des Arbeitgeber über besondere Anforderungen
des Arbeitsvertrags, so dass der Arbeitnehmer zuverlässig beurteilen
kann, ob er für den angestrebten Arbeitsplatz nach Kenntnissen, Fähigkeiten
und gesundheitlichen Voraussetzungen geeignet ist.
Der Arbeitnehmer muß, ohne gefragt zu werden, Angaben machen über:
Keine Mitteilungspflicht besteht dagegen über:
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