Die Folgen einer Verletzung der Aufklärungspflicht sind: Anfechtbarkeit des Arbeitsvertrags wegen Irrtums und arglistiger Täuschung, Schadensersatzansprüche.Diese Folgen treten nicht ein, wenn ein Bewerber auf eine nicht zulässige Frage des Arbeitgebers eine falsche Antwort gegeben hat!