Welche
Folgen hat der Abbruch der Vertragsverhandlungen?
Der
bloße Abbruch der Verhandlungen ist folgenlos, es sei denn, es wurde
schuldhaft Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrags erweckt, so dass
der Bewerber z.B. einen sicheren Arbeitsplatz aufgegeben hat. Die Folge
unbegrenzter Ersatz des Vertrauensschadens, evtl. bis zum Ablauf der Frist,
zu der der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit dem Bewerber wieder hätte
kündigen können.