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Welche Folgen hat der Abbruch der Vertragsverhandlungen?

Der bloße Abbruch der Verhandlungen ist folgenlos, es sei denn, es wurde schuldhaft Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrags erweckt, so dass der Bewerber z.B. einen sicheren Arbeitsplatz aufgegeben hat. Die Folge unbegrenzter Ersatz des Vertrauensschadens, evtl. bis zum Ablauf der Frist, zu der der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit dem Bewerber wieder hätte kündigen können.
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