Für die betriebliche
Altersversorgung gibt es verschiedene Gestaltungsformen ("Durchführungswege"):
zum Beispiel Pensionskasse, Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse.
Ab 2002 kommen Pensionsfonds hinzu. Sie erleichtern die steuerliche Förderung
mit Zulagen bzw. Sonderausgabenabzug. Die Einführung von Pensionsfonds
bringt sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern Vorteile. Arbeitnehmer
haben künftig einen Rechtsanspruch gegenüber dem Pensionsfonds
als externem Träger der betrieblichen Altersvorsorge. Sie können
ihre Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehmen, müssen
sich nicht selbst um die Auswahl eines Vorsorgeanbieters kümmern,
und der Arbeitgeber kümmert sich um die Formalitäten. Auch sind
"Mengenrabatte" bei den Vorsorgeanbietern zu erwarten.Arbeitgebern bietet
der Pensionsfonds den Vorzug, die betriebliche Altersvorsorge ihrer Beschäftigten
besser kalkulieren zu können. Die Arbeitgeber müssen nicht mehr
allein mit höheren Risiken verbundene langfristige Verpflichtungen
aus Leistungszusagen eingehen. Der Pensionsfonds zahlt lebenslang Altersrenten
mit der Möglichkeit der Abdeckung des Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentenrisikos.
Renten aus dem Pensionsfonds unterliegen bei Steuerfreiheit des Aufwandes
der vollen Besteuerung. Mit der Möglichkeit, dieses Vermögen
auszulagern, wird den Unternehmen ein Angebot gemacht, ihre Bilanzen und
damit ihre Stellung auf dem internationalen Kapitalmarkt zu verbessern.Mit
der größeren Freiheit bei der Vermögensanlage besteht für
den Pensionsfonds die Chance, ein internationalen Standards entsprechendes
Management bei der Kapitalanlage einzurichten, um höhere Renditen
erwirtschaften zu können. Um die Sicherheit der für ein Altersvermögen
angelegten Gelder zu gewährleisten, werden Geschäftsbetrieb und
Ausstattung mit Eigenkapital aufsichtsbehördlich überwacht.