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Einführung von Pensionsfonds

Für die betriebliche Altersversorgung gibt es verschiedene Gestaltungsformen ("Durchführungswege"): zum Beispiel Pensionskasse, Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse. Ab 2002 kommen Pensionsfonds hinzu. Sie erleichtern die steuerliche Förderung mit Zulagen bzw. Sonderausgabenabzug. Die Einführung von Pensionsfonds bringt sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern Vorteile. Arbeitnehmer haben künftig einen Rechtsanspruch gegenüber dem Pensionsfonds als externem Träger der betrieblichen Altersvorsorge. Sie können ihre Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehmen, müssen sich nicht selbst um die Auswahl eines Vorsorgeanbieters kümmern, und der Arbeitgeber kümmert sich um die Formalitäten. Auch sind "Mengenrabatte" bei den Vorsorgeanbietern zu erwarten.Arbeitgebern bietet der Pensionsfonds den Vorzug, die betriebliche Altersvorsorge ihrer Beschäftigten besser kalkulieren zu können. Die Arbeitgeber müssen nicht mehr allein mit höheren Risiken verbundene langfristige Verpflichtungen aus Leistungszusagen eingehen. Der Pensionsfonds zahlt lebenslang Altersrenten mit der Möglichkeit der Abdeckung des Invaliditäts- und Hinterbliebenenrentenrisikos. Renten aus dem Pensionsfonds unterliegen bei Steuerfreiheit des Aufwandes der vollen Besteuerung. Mit der Möglichkeit, dieses Vermögen auszulagern, wird den Unternehmen ein Angebot gemacht, ihre Bilanzen und damit ihre Stellung auf dem internationalen Kapitalmarkt zu verbessern.Mit der größeren Freiheit bei der Vermögensanlage besteht für den Pensionsfonds die Chance, ein internationalen Standards entsprechendes Management bei der Kapitalanlage einzurichten, um höhere Renditen erwirtschaften zu können. Um die Sicherheit der für ein Altersvermögen angelegten Gelder zu gewährleisten, werden Geschäftsbetrieb und Ausstattung mit Eigenkapital aufsichtsbehördlich überwacht.
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