Anspruch
auf betriebliche Altersversorgung
Arbeitnehmer erhalten in
Zukunft einen individuellen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung
aus ihrem Entgelt, indem sie sich bestimmte Teile nicht in Geld auszahlen
lassen. Beispielsweise können sie einen Teil des Weihnachts- oder
Urlaubsgeldes durch den Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung
einzahlen lassen ("Entgeltumwandlung"). Betriebliche Altersvorsorge durch
Entgeltumwandlung muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf individueller,
betrieblicher oder tariflicher Grundlage vereinbart werden. Besteht eine
Pensionskasse oder wird ein Pensionsfonds eingerichtet, darf der Arbeitgeber
diese Möglichkeit anbieten und den Anspruch hierauf beschränken.
Im Übrigen kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung
verlangen.