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Anspruch auf betriebliche Altersversorgung

Arbeitnehmer erhalten in Zukunft einen individuellen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aus ihrem Entgelt, indem sie sich bestimmte Teile nicht in Geld auszahlen lassen. Beispielsweise können sie einen Teil des Weihnachts- oder Urlaubsgeldes durch den Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen lassen ("Entgeltumwandlung"). Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf individueller, betrieblicher oder tariflicher Grundlage vereinbart werden. Besteht eine Pensionskasse oder wird ein Pensionsfonds eingerichtet, darf der Arbeitgeber diese Möglichkeit anbieten und den Anspruch hierauf beschränken. Im Übrigen kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.
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