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Alkohol am Arbeitsplatz

Alkoholkonsum während der Arbeitszeit ist ein riskantes Unterfangen - auch wenn es kein generelles gesetzliches Alkoholverbot gibt, da viele Arbeitgeber ein ausdrückliches Alkoholverbot im Betrieb in den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsanweisungen aufgenommen haben. Für manche Berufe wie Berufskraftfahrer ist der Alkoholkonsum am Arbeitsplatz bereits gesetzlich strengstens untersagt. Ein Verstoß gegen ein Alkoholverbot kann nach vorheriger Abmahnung die Kündigung zur Folge haben, da ein solches für alle Arbeitnehmer bindend ist. Es gilt auch bei Feiern oder anderen Anlässen während der Arbeitszeit. Wer dennoch geringe Mengen Alkohol konsumieren will, sollte vorab in jedem Fall mit dem Vorgesetzten Rücksprache halten.
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