Alkohol
am Arbeitsplatz
Alkoholkonsum während
der Arbeitszeit
ist ein riskantes Unterfangen - auch wenn es kein generelles gesetzliches
Alkoholverbot gibt, da viele Arbeitgeber
ein ausdrückliches Alkoholverbot im Betrieb in den Arbeitsvertrag,
Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsanweisungen aufgenommen haben. Für
manche Berufe wie Berufskraftfahrer ist der Alkoholkonsum am Arbeitsplatz
bereits gesetzlich strengstens untersagt. Ein Verstoß gegen ein Alkoholverbot
kann nach vorheriger Abmahnung
die Kündigung
zur Folge haben, da ein solches für alle Arbeitnehmer
bindend ist. Es gilt auch bei Feiern oder anderen Anlässen während
der Arbeitszeit. Wer dennoch geringe Mengen Alkohol konsumieren will, sollte
vorab in jedem Fall mit dem Vorgesetzten Rücksprache halten.
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