Wer als Arbeitnehmer abgemahnt wurde, sollte umgehend reagieren und das Recht zur Stellungnahme nutzen. Reagiert der Betroffene zunächst nicht, so kann es eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn erst nach einem längeren Zeitraum versucht wird, gegen die Abmahnung vorzugehen.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Arbeitsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.