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Was kann ein Betroffener gegen eine Abmahnung unternehmen?
Wer als Arbeitnehmer
abgemahnt wurde, sollte umgehend reagieren und das Recht zur Stellungnahme
nutzen. Reagiert der Betroffene zunächst nicht, so kann es eine unzulässige
Rechtsausübung darstellen, wenn erst nach einem längeren Zeitraum
versucht wird, gegen die Abmahnung vorzugehen.
Prüfen Sie die Abmahnung, bevor Sie diese gegenzeichnen. Unter Umständen kann bereits die Gegenzeichnung ein Schuldeingeständnis sein, beispielsweise wenn der folgende Satz enthalten ist: "... bestätigen Sie
auf der Durchschrift dieses Schreibens, daß Sie die Abmahnung gelesen
und verstanden haben, und daß die erhobenen Vorwürfe zutreffen."
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