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[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Januar 2012]

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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                              Januar 2012 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/                        *
* ISSN: 1619-7135                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

  >> Umdeutung einer Betriebsvereinbarung

Ebenso wie bei einer gem. § 77 Abs. 3 BetrVG unwirksamen
Betriebsvereinbarung ist bei einer gem. § 77 Abs. 2 BetrVG formnichtigen
Betriebsvereinbarung die Umdeutung in eine einzelvertragliche Zusage in
entsprechender Anwendung des § 140 BGB in eng begrenzten Ausnahmefällen
zulässig. [... weiterlesen ...]

  >> Verbraucherinsolvenz und die Änderungskündigung

Der Arbeitnehmer, der sich in Verbraucherinsolvenz befindet, darf ohne
Zustimmung des Treuhänders das in einer Änderungskündigung enthaltene
Angebot seines Arbeitgebers zur Absenkung von Arbeitszeit und
Arbeitsvergütung annehmen, auch wenn sich dadurch der pfändbare Teil
seines Arbeitseinkommens verringert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn
sich die Änderung der Vergütung als Folge der Neubestimmung des
Synallagmas des Arbeitsverhältnisses darstellt.

LAG Düsseldorf, 21.9.2011 - Az: 12 Sa 964/11

  >> Heimliches Aufzeichnen von Personalgesprächen - außerordentlichen
Kündigung

Das heimliche Aufzeichnen von Personalgesprächen ist als erheblicher
Arbeitsvertragsverstoß anzusehen, der das Vertrauen in die Redlichkeit
des Arbeitnehmers so ernsthaft stört, dass vor Ausspruch einer
außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung entbehrlich ist, da eine
Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich – auch für den
Arbeitnehmer erkennbar – ausscheidet. [... weiterlesen ...]

  >> Beim Einsatz als Springer hat der Betriebsrat ein Wörtchen
mitzureden ...

War ein Arbeitnehmer bislang immer nur in einem bestimmten, eng
definierten Arbeitsbereich tätig und soll diesem ein Arbeitsplatz als
Springer zugewiesen werden, so stellt dies nach Ansicht des LAG einen
neuen Arbeitsbereich dar. Dies ist mitbestimmungspflichtig. Hat der
Arbeitgeber die Maßnahme ohne die erforderliche Zustimmung des
Betriebsrates durchgeführt, so kann der Betriebsrat die Aufhebung der
personellen Maßnahme gerichtlich erwirken.

LAG Köln, 26.8.2010 - Az: 7 TaBV 64/09

  >> Firmenparkplatz - "Frauen vor Männer"

  >> Keine Betriebsratswahl mit unklaren Zeitangaben!

  >> Betrieb zu früh verlassen - kein Weihnachtsgeld!

  >> Freiwilligkeitsvorbehalt für Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag
verankert?

  >> Weitere Urteile der letzten 30 Tage

- Sozialauswahl und Altersdiskriminierung
- Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private
Einsatzbetriebe - Betriebsgröße
- Vertrauensschutz für „Altverträge“ bei der Auslegung einer
Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede?
- Mitbestimmung bei Versetzungen während eines Arbeitskampfs
- Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden
- Fristlose Kündigung auch noch während der Freistellung möglich
- Der selbstständig tätige Geschäftsführer-Gesellschafter einer GmbH
- Versicherungsschutz im Ausland erfordert inländische Beschäftigung!
- Gestohlene Mobiltelefone - haftet der Arbeitnehmer?
- Keine Bewerbung mit Mottoliste zu Sex und Kunst!

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Die oben genannten Urteile finden Sie hier:
http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/urteile/index.html

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*2* Das Thema des Monats

  >> Aufmerksamkeiten als Arbeitslohn

Die Vergütung eines Arbeitnehmers kann auf verschiedenen Wegen erfolgen,
jede Art der Entlohnung für die Bereitstellung der Arbeitskraft durch
den Arbeitgeber gehört zum Arbeitslohn. Dies umfasst auch
Sachleistungen, wenn diese zu einer ins Gewicht fallenden Bereicherung
des Arbeitnehmers führen. Andernfalls gehören solche Aufmerksamkeiten
nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies ist zum einen durch den
Wert der Zuwendung begrenzt (40 Euro) und darf zum anderen
[... weiterlesen ...]

  >> Das Recht des Arbeitskampfes

   > Allgemeines

Arbeitskampf ist eine kollektive Maßnahme der Arbeitgeber- oder der
Arbeitnehmer-Seite gegen den Sozialpartner, um ein bestimmtes, im
Verhandlungswege nicht durchsetzbares, Ziel zu erreichen. Maßnahmen sind
Streik, Aussperrung und Boykott. Der Arbeitskampf ist gesetzlich nicht
geregelt. Teilweise sind Streiks durch tarifvertraglich vereinbarte
Friedenspflichten ausgeschlossen.

Das Bundesarbeitsgericht sieht das Arbeitskampfrecht als notwendiger
Teil eines funktionierenden Tarifvertragssystems an, [... weiterlesen ...]

   > Der Streik

Streik ist die nicht nur ganz kurzfristige gemeinsame und planmäßige
Arbeitsniederlegung durch eine größere Zahl von Arbeitnehmern mit dem
Ziel, einen bestimmten Kampfzweck zu erreichen und anschließend die
Arbeit wieder aufzunehmen.

Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Streiks:
Der Streik muss von einer Gewerkschaft geführt werden (ein "wilder
Streik" ist rechtswidrig).
Gegner des Streiks muss ein Sozialpartner sein, der das Kampfziel auch
erfüllen kann. Rechtswidrig sind daher: Sympathiestreiks zur
Unterstützung anderer [... weiterlesen ...]

   > Die Aussperrung

Die Aussperrung ist das Gegenstück zum Streik und unter dem
Gesichtspunkt der Waffengleichheit zulässig. Man unterscheidet
Abwehraussperrung (nach zuvor begonnenem Streik) und Angriffsaussperrung.
Aussperrung ist der planmäßige Ausschluss einer größeren Anzahl von
Arbeitnehmer von der Arbeit durch einen oder mehrere Arbeitgeber mit dem
Ziel, einen bestimmten Kampfzweck zu erreichen und anschließend die
Arbeitnehmer wieder zur Arbeitsaufnahme aufzufordern [... weiterlesen ...]

   > Der Boykott

Der Boykott ist die Aufforderung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer
(bzw. Verbände) an Dritte, Vertragsabschlüsse mit einer Partei des
Arbeitslebens zu meiden, um damit bestimmte Kampfzwecke zu erreichen.
Für Rechtmäßigkeit gilt dasselbe wie bei Streik und Aussperrung. Ein
Boykott wird fast nie alleine eingesetzt, sondern i.d.R. in Verbindung
mit einem Streik oder einer Aussperrung. [... weiterlesen ...]

  >> Falscher Abzug von Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen

   > Wenn zu wenig Lohnsteuer abgezogen worden ist

Der Arbeitgeber ist zur Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt
verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet er
gemeinsam mit dem Arbeitnehmer gegenüber dem Finanzamt als
Gesamtschuldner (§ 41a Einkommensteuergesetz). Das Finanzamt kann sich
also dann nach seinem Belieben sowohl an den Arbeitgeber als auch den
Arbeitnehmer halten. In aller Regel nimmt das Finanzamt aber den
Arbeitgeber in Anspruch. [... weiterlesen ...]

   > Wenn zu wenig Sozialversicherungsbeiträge abgezogen worden sind

Der Arbeitgeber schuldet der Sozialversicherung zunächst den
Gesamtversicherungsbeitrag, also sowohl den Arbeitgeberanteil als auch
den Arbeitnehmeranteil. Das Beitragsabzugsverfahren gegen den
Arbeitnehmer richtet sich nach § 28g SGB IV. Danach hat der Arbeitgeber
gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den von diesem zu tragenden
Teil des Gesamtversicherungsbeitrages, also auf den Arbeitnehmeranteil.
Er darf diesen Anteil aber nur im Wege des [... weiterlesen ...]

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