Ebenso wie bei einer gem. § 77 Abs. 3 BetrVG unwirksamen Betriebsvereinbarung ist bei einer gem. § 77 Abs. 2 BetrVG
formnichtigen Betriebsvereinbarung die Umdeutung in eine einzelvertragliche Zusage
in entsprechender Anwendung des § 140 BGB in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. [...
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...]
>> Verbraucherinsolvenz und die Änderungskündigung
Der Arbeitnehmer, der sich in Verbraucherinsolvenz befindet, darf
ohne Zustimmung des Treuhänders das in einer Änderungskündigung
enthaltene Angebot seines Arbeitgebers zur Absenkung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung annehmen, auch wenn sich dadurch der pfändbare
Teil seines Arbeitseinkommens verringert. Dies gilt jedenfalls dann,
wenn sich die Änderung der Vergütung als Folge der Neubestimmung
des Synallagmas des Arbeitsverhältnisses darstellt.
LAG Düsseldorf, 21.9.2011 - Az: 12 Sa 964/11
>> Heimliches Aufzeichnen von Personalgesprächen - außerordentlichen Kündigung
Das heimliche Aufzeichnen von Personalgesprächen ist als erheblicher Arbeitsvertragsverstoß anzusehen, der das Vertrauen in die
Redlichkeit des Arbeitnehmers so ernsthaft stört, dass vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung entbehrlich
ist, da eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich – auch für den Arbeitnehmer erkennbar – ausscheidet. [...
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...]
>> Beim Einsatz als Springer hat der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden ...
War ein Arbeitnehmer bislang immer nur in einem bestimmten, eng definierten Arbeitsbereich tätig und soll diesem ein Arbeitsplatz
als Springer zugewiesen werden, so stellt dies nach Ansicht des LAG
einen neuen Arbeitsbereich dar. Dies ist mitbestimmungspflichtig. Hat
der Arbeitgeber die Maßnahme ohne die erforderliche Zustimmung
des Betriebsrates durchgeführt, so kann der Betriebsrat die Aufhebung
der personellen Maßnahme gerichtlich erwirken.
- Sozialauswahl und Altersdiskriminierung - Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes
an private Einsatzbetriebe - Betriebsgröße - Vertrauensschutz für „Altverträge“ bei der Auslegung
einer Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede? - Mitbestimmung bei Versetzungen während eines Arbeitskampfs - Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden - Fristlose Kündigung auch noch während der Freistellung
möglich - Der selbstständig tätige Geschäftsführer-Gesellschafter
einer GmbH - Versicherungsschutz im Ausland erfordert inländische Beschäftigung! - Gestohlene Mobiltelefone - haftet der Arbeitnehmer? - Keine Bewerbung mit Mottoliste zu Sex und Kunst!
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Die Vergütung eines Arbeitnehmers kann auf verschiedenen Wegen
erfolgen, jede Art der Entlohnung für die Bereitstellung der Arbeitskraft
durch den Arbeitgeber gehört zum Arbeitslohn. Dies umfasst auch Sachleistungen, wenn diese zu einer ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen. Andernfalls gehören solche
Aufmerksamkeiten nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies ist zum einen durch
den Wert der Zuwendung begrenzt (40 Euro) und darf zum anderen [...
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...]
>> Das Recht des Arbeitskampfes
> Allgemeines
Arbeitskampf ist eine kollektive Maßnahme der Arbeitgeber-
oder der Arbeitnehmer-Seite gegen den Sozialpartner, um ein bestimmtes,
im Verhandlungswege nicht durchsetzbares, Ziel zu erreichen. Maßnahmen
sind Streik, Aussperrung und Boykott. Der Arbeitskampf ist gesetzlich
nicht geregelt. Teilweise sind Streiks durch tarifvertraglich vereinbarte Friedenspflichten ausgeschlossen.
Das Bundesarbeitsgericht sieht das Arbeitskampfrecht als notwendiger Teil eines funktionierenden Tarifvertragssystems an, [...
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...]
> Der Streik
Streik ist die nicht nur ganz kurzfristige gemeinsame und planmäßige Arbeitsniederlegung durch eine größere Zahl von Arbeitnehmern
mit dem Ziel, einen bestimmten Kampfzweck zu erreichen und anschließend
die Arbeit wieder aufzunehmen.
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Streiks: Der Streik muss von einer Gewerkschaft geführt werden (ein
"wilder Streik" ist rechtswidrig). Gegner des Streiks muss ein Sozialpartner sein, der das Kampfziel
auch erfüllen kann. Rechtswidrig sind daher: Sympathiestreiks zur Unterstützung anderer [...
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...]
> Die Aussperrung
Die Aussperrung ist das Gegenstück zum Streik und unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit zulässig. Man unterscheidet Abwehraussperrung (nach zuvor begonnenem Streik) und Angriffsaussperrung. Aussperrung ist der planmäßige Ausschluss einer größeren
Anzahl von Arbeitnehmer von der Arbeit durch einen oder mehrere Arbeitgeber
mit dem Ziel, einen bestimmten Kampfzweck zu erreichen und anschließend
die Arbeitnehmer wieder zur Arbeitsaufnahme aufzufordern [...
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...]
> Der Boykott
Der Boykott ist die Aufforderung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer (bzw. Verbände) an Dritte, Vertragsabschlüsse mit einer
Partei des Arbeitslebens zu meiden, um damit bestimmte Kampfzwecke zu erreichen. Für Rechtmäßigkeit gilt dasselbe wie bei Streik
und Aussperrung. Ein Boykott wird fast nie alleine eingesetzt, sondern i.d.R. in Verbindung mit einem Streik oder einer Aussperrung. [...
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...]
>> Falscher Abzug von Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen
> Wenn zu wenig Lohnsteuer abgezogen worden ist
Der Arbeitgeber ist zur Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet
er gemeinsam mit dem Arbeitnehmer gegenüber dem Finanzamt als Gesamtschuldner (§ 41a Einkommensteuergesetz). Das Finanzamt
kann sich also dann nach seinem Belieben sowohl an den Arbeitgeber als auch
den Arbeitnehmer halten. In aller Regel nimmt das Finanzamt aber den Arbeitgeber in Anspruch. [...
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...]
> Wenn zu wenig Sozialversicherungsbeiträge abgezogen
worden sind
Der Arbeitgeber schuldet der Sozialversicherung zunächst den Gesamtversicherungsbeitrag, also sowohl den Arbeitgeberanteil als
auch den Arbeitnehmeranteil. Das Beitragsabzugsverfahren gegen den Arbeitnehmer richtet sich nach § 28g SGB IV. Danach hat der
Arbeitgeber gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den von diesem
zu tragenden Teil des Gesamtversicherungsbeitrages, also auf den Arbeitnehmeranteil. Er darf diesen Anteil aber nur im Wege des [...
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