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[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Juli 2010]

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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                                Juli 2010 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/                        *
* ISSN: 1619-7135                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

  >> Zoff im Kindergarten - Kündigung

Die Entlassung der Leiterin eines Kindergartens kann bei unüberwindbaren
Meinungsverschiedenheiten im Kollegium gerechtfertigt sein. Vorliegend
hatte die Kirchengemeinde alles in ihrer Macht stehende getan, um ein
gedeihliches Miteinander zwischen den Beteiligten zu erreichen. Weder
eine so genannte Supervision noch ein Schlichtungsverfahren bei der
Kirchenleitung hätten aber Erfolg gezeigt, so dass die Kündigung als
letztes Mittel erfolgte. Eine andere Möglichkeit, die Konfliktsituation
zu lösen, bestand für die Kirchengemeinde nicht.

LAG Hessen, 8.12.2009 - Az: 1 Sa 394/09

  >> Änderungsangebot bei Änderungskündigung - Arbeitsbedingungen müssen
klar sein!

Werden von einem Arbeitgeber zu selben Zeit mehrere Änderungskündigungen
gegenüber einem Arbeitnehmer ausgesprochen und enthalten diese jeweils
für sich das Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter
Änderung lediglich einer bestimmten - jeweils anderen -
Vertragsbedingung und den Hinweis, der Arbeitnehmer erhalte zugleich
weitere Änderungskündigungen, sind die Angebote nicht hinreichend
bestimmt. Es ist notwendig, dass der Arbeitnehmer zweifelsfrei erkennen
kann, welche Arbeitsbedingungen zukünftig gelten sollen. Entsprechende
Unklarheiten gehen zu Lasten des Arbeitgebers.

BAG, 10.9.2009 - Az: 2 AZR 822/07

  >> Anpassung des Altersteilzeitarbeitsvertrages bei Wegfall eines
Steuerfreibetrages?

Regelmäßig besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine
Vertragsanpassung nur weil sich die Vorschriften über die Besteuerung
des Einkommens geändert haben. Der Arbeitnehmer kann daher auch dann,
wenn dieser angibt, einen finanziellen Nachteil zu erleiden, weil ein
Steuerfreibetrag durch eine Gesetzesänderung entfallen ist, keine
Anpassung des Altersteilzeitarbeitsvertrages verlangen.

LAG Thüringen, 8.10.2009 - Az: 3 Sa 293/08

  >> Kündbarkeitsklausel bei Beförderung innerhalb der Probezeit

Wurde in einem Änderungsvertrag zum ursprünglichen Arbeitsvertrag die
Kündbarkeit einer "Beförderung" in eine höherwertige Position innerhalb
einer Probezeit vereinbart, so ist dies als Änderungs- oder
Widerrufsvorbehalt zu werten. Somit unterliegt die Vereinbarung obwohl
der Prüfung auf eine Umgehung des Änderungskündigungsschutzes als auch
einer Inhaltskontrolle nach den zivilrechtlichen Vorschriften.

LAG München, 17.12.2009 - Az: 3 Sa 644/09

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> Überstundenzuschläge für noch nicht vergütete Arbeitsstunden bei
Ausscheiden?

  >> Vertretung wegen Krankheit und Tod des Vertretenen

  >> Anforderung an Entlassungsbegehren des Betriebsrats bezüglich eines
betriebsstörenden Arbeitnehmers

  >> Inhaltskontrolle bei Bindungsklauseln in Betriebsvereinbarungen?

Darüber hinaus versenden wir regelmässig aktuelle Urteile u.a.m. an
unsere Abonnenten. Eine Übersicht über die neuesten Urteile der letzten
30 Tage finden Sie hier:
http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/urteile/index.html

Den Jahreszugang Arbeitsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=AN

Im Bereich Arbeitsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 3.000 Urteile.

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*2* Das Thema des Monats

  >> Gelten auch mündliche Verträge?

Arbeitverträge sind nach dem Gesetz grundsätzlich formfrei. Sie können
also auch mündlich oder durch "schlüssiges Handeln" (z.B. durch
Handschlag) gültig abgeschlossen werden. Allerdings ist der Arbeitgeber
nach den Bestimmungen des NachwG verpflichtet, spätestens 1 Monat nach
Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen
schriftlich niederzulegen und die von ihm unterzeichnete Niederschrift
dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Ausnahmen von der Formfreiheit bestehen für einzelne Vereinbarungen,
z.B. Wettbewerbsverbote, bei denen Schriftform vorgeschrieben ist.

Ausbildungsverträge sind formlos gültig; gem. § 3 BBiG muss aber über
ihren Abschluss eine Niederschrift angefertigt werden. Unterbleibt
diese, ändert dies an der Wirksamkeit des Vertrags nichts!

Häufig sehen die Vertragsparteien im Vereinbarungswege "gewillkürte"
Schriftform vor, etwa mit der Klausel:
"Mündliche Nebenabreden sind ungültig; Änderungen und Ergänzungen dieses
Vertrags bedürfen der Schriftform".
Vereinbarte Schriftform wird aus Beweisgründen dringend empfohlen.

Auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen kann die Schriftform
von Arbeitsverträgen vorgeschrieben sein (so z.B. im BAT).

Ein Verstoß gegen eine gesetzliche oder in Tarifverträgen bzw.
Betriebsvereinbarungen enthaltene Formvorschrift hat die Nichtigkeit der
dagegen verstoßenden Vereinbarung zur Folge. Dies gilt im Zweifel auch
für die "gewillkürte" Schriftform.

Tipps:

Wenn ein Arbeitsvertrag nur mündlich vorliegt und zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer Differenzen über einzelne Vertragspunkte entstehen, so
muss der Arbeitgeber die Behauptungen des Arbeitnehmers zum
Vertragsinhalt widerlegen - er ist also insoweit beweispflichtig.

Wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag eine so genannte
Schriftformklausel enthält (s.o.), so schützt dies nicht zuverlässig
gegen die Behauptung einer Vertragspartei, eben diese Schriftformklausel
sei durch mündliche Vereinbarung aufgehoben worden. Diesem Einwand kann
man nur mit einer "doppelten Schriftformklausel" begegnen. Mit ihr wird
ergänzend vereinbart, dass auch die Schriftformklausel selbst nicht nur
schriftlich abgeändert oder aufgehoben werden kann werden kann.
Allerdings muss nach der neuesten Rechtsprechnung des BAG davon
ausgegangen werden, dass trotz dieser Klausel spätere mündliche
Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag wirksam sein können.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie diesen
Monat zusätzlich:

  >> Arbeitsvertrag und Beförderung

Wenn einem Arbeitnehmer im Wege einer innerbetrieblichen Beförderung auf
Dauer eine höherwertige Tätigkeit mit höherer Entlohnung übertragen
wird, so setzt dies eine Änderung des ursprünglichen Arbeitsvertrags
voraus; es handelt sich also nicht nur um eine dem Weisungsrecht des
Arbeitgebers unterliegende Maßnahme (LAG Hamm Urteil vom 10.11.2004 - 15
Sa 1035/04).

[... weiterlesen ...]

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

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*3* Mehr von AnwaltOnline

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