************************************************************************
* AnwaltOnline - Arbeitsrecht
Juni 2010 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/
*
* ISSN: 1619-7135
*
************************************************************************
Dieses Abonnement ist für Sie völlig
k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht
am Ende dieser email.
************************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
************************************************************************
*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Akutes persönliches Problem
- Arbeitsunfähigkeit?
Hat der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
vorgelegt und
erklärt, er müsse sofort die Arbeit
einstellen, da er ein persönliches
Problem habe und er seine Freundin "aus der
Klapsmühle" retten müsse, so
erscheint es ohne Weiteres plausibel, dass
bei ihm eine Belastung
aufgetreten ist, die zu einer Arbeitsunfähigkeit
geführt hat. In diesem
Fall kann der Beweis einer krankheitsbedingten
Arbeitsunfähigkeit als
erbracht angesehen werden.
LAG Hamm, 28.10.2009 - Az: 3 Sa 579/09
>> Ohne Geltendmachung kein Schadensersatz
für verlorenen Urlaub!
Kommt es nach mehrjähriger Prozessdauer
aufgrund eines
Beendigungsvergleichs zum rückwirkendem
Ausscheiden eines Arbeitnehmers,
so hat dieser keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung
oder entsprechenden
Geldschadensersatz für mehrere zurückliegende
Urlaubsjahre der
Prozessdauer, wenn keine entsprechenden Geltendmachungen
oder Mahnungen
erfolgten. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage
beinhaltet nicht
gleichzeitig die Geltendmachung von Urlaubs-
und
Urlaubsabgeltungsansprüchen.
LAG München, 3.12.2009 - Az: 4 Sa 564/09
>> 28 Tage Jahresurlaub bei Sieben-Tage-Woche
Arbeitet ein Arbeitnehmer sieben Tage in der
Woche, so steht ihm ein
Jahresurlaub von 28 Tagen zu, da der Gesetzgeber
dem Arbeitnehmer
mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr gewähren
will. Ein kürzerer
Jahresurlaub würde dies nicht erreichen.
Die Tatsache, das eine
regelmäßige Arbeit an sieben Wochentagen
gesetzwidrig ist, steht dem
nicht entgegen.
LAG München, 7.1.2010 - Az: 6 Ta 1/10
>> Wer gegen den Standeskodex verstößt,
fliegt!
Im vorliegenden Fall war dem Gebietsleiter
einer Pharma-Firma fristlos
gekündigt worden, weil dieser gegen
den Standeskodex des Arbeitgebers
verstoßen hatte, nach dem Geschenke
oder andere Zuwendungen an Ärzte
verboten sind. Dennoch hatte der Arbeitnehmer
als Begleitprogramm einer
Fortbildung eine Dampferfahrt auf dem Rhein
und ein Feuerwerk für fünf
Ärzte organisieren lassen und die Frauen
der Teilnehmer in einem Hotel
untergebracht. Da der Standeskodex bekannt
war, bedurfte es auch keiner
vorherigen Abmahnung.
LAG Hessen, 25.1.2010 - Az: 17 Sa 21/09
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Weiterbeschäftigungsanspruch
nach Kündigung durch Änderungskündigung
>> 750
EUR für Vollzeit-Altenpflegerin ist sittenwidrig
>> Wer
private Telefonkosten bewusst falsch abrechnet, fliegt!
>> "künftig
wegfallend (kw)" - Befristungsgrund?
Darüber hinaus versenden wir regelmässig
aktuelle Urteile u.a.m. an
unsere Abonnenten. Eine Übersicht über
die neuesten Urteile der letzten
30 Tage finden Sie hier:
http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/urteile/index.html
Den Jahreszugang Arbeitsrecht erhalten Sie
für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für
EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=AN
Im Bereich Arbeitsrecht befinden sich für
AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 3.000 Urteile.
************************************************************************
*2* Das Thema des Monats
>> Arbeitspapiere
Unter dem Begriff Arbeitspapiere werden das
Arbeitszeugnis, die
Arbeitsbescheinigung, die Lohnsteuerkarte,
die Kindergeldbescheinigung,
der Sozialversicherungsausweis, die Urlaubsbescheinigung,
Unterlagen
über vermögenswirksame Leistungen
und Betriebliche Altersversorgung
subsumiert. Im Baugewerbe gehören die
Lohnnachweiskarte, im
Lebensmittelbereich das Gesundheitszeugnis,
bei Jugendlichen die
Gesundheitsbescheinigung und bei Ausländern
aus Nicht-EU-Staaten die
Arbeitserlaubnis bzw. Arbeitsberechtigung
dazu. Es handelt sich also um
alle Unterlagen, die mit dem Arbeitsverhältnis
in Zusammenhang stehen.
Der Lebenslauf und die Bewerbung gehören
nicht zu den Arbeitspapieren,
obwohl sie mit dem Arbeitsverhältnis
in Zusammenhang stehen.
Der Arbeitnehmer muß dem Arbeitgeber
diese Unterlagen bei Beginn des
Arbeitsverhältnisses übergeben.
Sollte der Arbeitnehmer dies nicht tun,
so kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer
zunächst abmahnen und eine
angemessene Nachfrist setzen. Als letzte
Möglichkeit kann eine
außerordentliche Kündigung ausgesprochen
werden.
Die Arbeitspapiere sind dem Arbeitnehmer am
letzten Arbeitstag
auszuhändigen und sorgfältig sowie
inhaltlich richtig zu erstellen -
auch dann, wenn über die Beendigung
des Arbeitsverhältnisses Streit
herrscht. Zur Aushändigung ist der Arbeitgeber
verpflichtet, kommt er
dieser Pflicht nicht nach, kann der Anspruch
arbeitsgerichtlich
eingeklagt werden. Erfüllungsort für
die Aushändigung ist der Ort, an
dem der Arbeitnehmer seine Verpflichtung
erfüllt hat - es handelt sich
also um eine Holschuld. Üblicherweise
hält der Arbeitgeber die Papiere
bei Beendigung für den Arbeitnehmer
bereit, sind die Unterlagen zu
diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt
(z.B. bei einer fristlosen
Kündigung), so sind diese vom Arbeitgeber
auf eigene Gefahr und Kosten
dem ehemaligen Arbeitnehmer zuzusenden.
Werden die Unterlagen am letzten Arbeitstag
bereitgehalten, so besteht
keine Verpflichtung zum Versand der Unterlagen,
sofern nicht ein anderes
vereinbart wurde oder aber wenn es dem Arbeitnehmer
z.B. aufgrund großer
Entfernung seines Wohnortes oder Krankheit
nicht zuzumuten ist, die
Papiere abzuholen. Auch dann, wenn ein Hausverbot
erteilt wurde, wandelt
sich die Holschuld in eine Schickschuld.
Die Verweigerung der Herausgabe der Arbeitspapiere
ist nicht zulässig -
auch nicht als Gegenstand eines Zurückbehaltungsrechts
- und kann
Schadenersatzansprüche begründen.
Der Schaden ist vom Arbeitnehmer zu
beweisen.
Während des Arbeitsverhältnisses
besteht nur dann ein Anspruch auf
Herausgabe, wenn besondere Gründe vom
Arbeitnehmer vorgetragen werden
können.
Die Arbeitspapiere unterliegen den allgemeinen
Regeln der Verjährung,
Verwirkung und von Ausschlußfristen.
Ansprüche sollten daher möglichst
schnell geltendgemacht werden. Bei einem
Aufhebungs- oder
Abwicklungsvertrag sollte darauf geachtet
werden, daß die Arbeitspapiere
ausdrücklich aus einer Abgeltungsklausel
ausgenommen werden.
Nach § 61 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz
kann eine Entschädigung nach
freien Ermessen des Arbeitsgerichts zugesprochen
werden, wenn die
Arbeitspapiere nicht binnen einer arbeitsgerichtlich
festgesetzten Frist
ausgehändigt wurden. In diesem Fall
muß der Arbeitnehmer keinen
konkreten Schaden nachweisen.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie diesen
Monat zusätzlich:
>> Computer, Internet und Intranet
- neue Medien und Technik für den
Betriebsrat
An der Nutzung der sich immer stärker
in den Betrieben verbreitenden
Informations- und Kommunikationstechnik wollen
verständlicherweise auch
die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer
teilhaben. Diesem Anspruch
wurde mit der Ergänzung des § 40
II BetrVG Rechnung getragen. Dem
Betriebsrat ist auch Informations- und Kommunikationstechnik
zur
Verfügung zu stellen, sie ist zur notwendigen
Sachausstattung zugehörig.
Die etwas schwammige Formulierung Informations-
und
Kommunikationstechnik wurde gewählt,
um hierin auch zukünftige
Entwicklungen subsummieren zu können.
Zur Zeit gehören hierzu Computer
oder Laptops und das zugehörige Zubehör,
Telefon, Mobiltelefon,
[...
weiterlesen
...]
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
Den Jahreszugang Arbeitsrecht erhalten Sie
für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für
EURO 5,00:
AnwaltOnline-Direkt
************************************************************************
*3* Mehr von AnwaltOnline
>> Rechtsberatung
Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren Autoren
(zugel.
Rechtsanwälte) beraten zu lassen.
>> Arbeitszeugnis-Check
Die Partneranwälte von AnwaltOnline prüfen und 'übersetzen'
Ihr
Arbeitszeugnis für Sie - zum günstigen Pauschalpreis
i.H.v. EUR 59,95
incl. MwSt.
Spezielle Fragen können Sie uns gesondert mitteilen - die
Antworten
hierauf sind im Preis enthalten.
>> Arbeitsvertrag-Check
Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Arbeitsvertrag für
Sie - zum
günstigen Pauschalpreis i.H.v. EUR 84,95 incl. MWSt.
Ihr Anwalt prüft jeden einzelnen Paragrafen und sendet Ihnen
eine
ausführliche und individuelle Stellungnahme sowie konkrete
Empfehlungen
zu allen problematischen Abschnitten zu. Spezielle Fragen hinsichtlich
des Arbeitsvertrages können Sie uns gesondert mitteilen -
die Antworten
hierauf sind im Preis enthalten.
>> Kostenlose
Newsletter von AnwaltOnline
Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen Newsletter
zum Thema Ihres Interesses:
Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht - Reiserecht
Betreuungsrecht - Verkehrsrecht
Abonnieren Sie die Bereiche, die für Sie von Interesse
sind - der
Bezug ist selbstverständlich kostenfrei.
************************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren
/ Kündigen / Adressänderung
>> Kontakt
>> Kündigen / Abonnieren / Emailänderung
Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren
oder Ihre Email-Adresse zu
ändern, besuchen Sie http://www.anwon.net/newsletter.asp
>> Werbung
auf AnwaltOnline
Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten
bzw. 200.000 Besucher im Monat!
>> Urteilsübersicht
zum selberkonfigurieren
>> AnwaltOnline
RSS-Feed
>> Twitter
************************************************************************
*5* (P) (C) 2010
AnwaltOnline GbR
Inh. A. Theurer & M. Winter
Immanuelkirchstraße 5
10405 Berlin
Fax: 01805 7794 94906
0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz; ggf. abw. Mobilfunktarif
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung
von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle
Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen
sind
Eigentum des jeweiligen Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.
Urteile gelten nur
für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
************************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com