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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht
Juni 2008 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/
*
* ISSN: 1619-7135
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> PC in geringen Umfang privat genutzt
- Kündigung?
Wurden vom Arbeitnehmer innerhalb von gut
sechs Monaten
lediglich fünf Stunden Erotikbilddateien
betrachtet, so
liegt keine exzessive Privatnutzung des Internets
bzw. des
Dienst-PCs vor. Es liegt keine schwere Pflichtverletzung,
sondern lediglich eine Pflichtverletzung
vor, so daß auf
eine vorherige Abmahnung vor Ausspruch der
Kündigung nicht
verzichtet werden kann.
LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - Az: 10 Sa
505/07
>> Bezüge der Vorstandsmitglieder
erheblich über dem
Schnitt - Pflichtverstoß
des Aufsichtsrats?
Zwar ist der Aufsichtsrat einer AG verpflichtet,
bei der
Festsetzung der Gesamtbezüge der Vorstände
dafür Sorge zu
tragen, dass sie in einem angemessenen Verhältnis
zu den
Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds
und der wirt-
schaftlichen Lage der Gesellschaft stehen.
Es liegt jedoch
noch kein Pflichtverstoß vor, wenn
die Bezüge der Vorstands-
mitglieder erheblich über denjenigen
von anderen Unternehmen
liegen und deren überragende Leistungen
zu einem überdurch-
schnittlichen Ergebnis der Gesellschaft beitragen.
In diesem
Fall kann auch eine weit überdurchschnittliche
Vergütung
gerechtfertigt sein.
LG München I, 29.3.2007 - Az: 5 HKO 12931/06
>> Kündigung per Einwurfeinschreiben
Ein Kündigungsempfänger muss bei
Zustellung des Schreibens
durch Einwurfeinschreiben dann, wenn der
behaupteten Zugang,
vom Auslieferungsbeleg abweicht, einen Geschehensablauf
darlegen, der eine gewisse Wahrscheinlichkeit
für einen
späteren Zugang beinhaltet.
LAG Berlin-Brandenburg, 12.3.2007 - Az: 10
Sa 1945/06
>> Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt
Sieht ein vom Arbeitgeber vorformulierter
Arbeitsvertrag
eine monatlich zu zahlende Leistungszulage
unter Ausschluss
jeden Rechtsanspruchs vor, benachteiligt
dies den Arbeit-
nehmer unangemessen. Die Klausel ist unwirksam.
BAG, 25.4.2007 - Az: 5 AZR 627/06
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>> Dienstwagen
bei Versetzung in den Innendienst
>> Abweichung
des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis
>> Bildung
von Altersgruppen nicht sofort diskriminierend
>> Eigenkündigung
wegen Rentenantritts?
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Weisungs (Direktions-) recht des
Arbeitgebers, wo sind
die Grenzen?
Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers wird
konkretisiert
durch das Weisungsrecht (Direktionsrecht)
des Arbeitgebers.
Dieses Recht findet seine Grenzen am Persönlichkeitsrecht
des
Arbeitnehmers. So sind grundsätzlich
außerdienstliches
Verhalten, Kleidung, Schmuck oder Haarschnitt
des Arbeit-
nehmers dem Weisungsrecht entzogen. Besondere
Probleme wirft
das Rauchverbot auf, weil hier das Recht
des Rauchers auf
freie Entfaltung seiner Persönlichkeit
mit dem Recht des
Nichtrauchers auf Gesundheitsschutz kollidiert.
Nach § 3 a
Abs. 1 ArbStättV hat der Arbeitgeber
die erforderlichen
Maßnahmen zu treffen, damit die nicht
rauchenden
Beschäftigten in Arbeitsstätten
wirksam vor den Gesund-
heitsgefahren durch Tabakrauch geschützt
sind.
Zulässig sind Nebendienste, wenn sie
nach der Verkehrsauf-
fassung zum Vertragsinhalt gehören und
Notdienste.
Grundsätzlich nicht gedeckt sind Versetzung
an einen anderen
Arbeitsort und Umsetzung auf einen andersartigen
oder
geringerwertigen Arbeitsplatz (auch nicht
bei gleicher
Bezahlung!). Eintwas anderes gilt, wenn der
Arbeitnehmer sich
im Arbeitsvertrag dazu bereit erklärt
hat.
Beispiele und Grundsätze aus der Rechtsprechung:
Das Direktionsrecht eröffnet dem Arbeitgeber
einen weiten
Spielraum. Zeit, Art und Ort der Arbeitsleistung
können
bestimmt werden, soweit nicht Gesetz, Kollektivrecht
(Tarufvertrag, Betriebsvereinbarung) oder
Einzelarbeits-
vertrag entgegenstehen. Der Arbeitgeber hat
dabei die
beiderseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen.
Zulässig ist:
Weisung, einen Dienstwagen auf einer Dienstreise
selbst zu
führen;
Beschäftigung eines Kartenkontrolleurs
im Theater mit
Reinigungsarbeiten während der Sanierung
des Gebäudes;
Verbot an einen im Verkauf tätigen Arbeitnehmer,
in Gegenwart
von Kunden in Jeans, Turnschuhen, ohne Krawatte,
mit offenem
Kragen und ohne Sakko aufzutreten;
Arbeitgeber kann die wöchentliche Arbeitszeit
einseitig auf
die einzelnen Werktage verteilen, Beginn
und Ende der
täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen
bestimmen, ebenso den
Übergang von Nacht- zur Tagarbeit.
Das Weisungsrecht darf nicht willkürlich
ausgeübt werden,
sondern muss - gerichtlich nachprüfbar
- durch betriebliche
Erfordernisse gedeckt sein. Lässt sich
eine vom Arbeitgeber
für erforderlich gehaltene Maßnahme
nicht im Rahmen des
Weisungsrechts durchsetzen, bleiben nur die
Möglichkeiten
einer einverständlichen Änderung
des Arbeitsvertrags oder
einer Änderungskündigung.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Sind Nebenbeschäftigungen erlaubt?
Nebenbeschäftigungen sind grundsätzlich
zulässig, soweit die
Erbringung der Arbeitsleistung oder berechtigte
Interessen
des Arbeitgebers nicht erheblich gefährdet
werden. Ein
generelles Verbot im Arbeitsvertrag ist nicht
zulässig, wohl
aber ein Genehmigungsvorbehalt des Arbeitgebers
für solche
Nebentätigkeiten, an deren Unterlassung
der Arbeitgebers ein
Interesse hat. [...
weiterlesen
...]
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*4* Kontakt / Abonnieren
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