|ANWALTONLINE| >> |NEWSLETTER|
[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Oktober 2007]
************************************************************
* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                 Oktober 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/            *
* ISSN: 1619-7135                                          *
************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

************************************************************

************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Kurze Beschäftigung von Leiharbeitern - Betriebsrat muß
    zustimmen!

Der Betriebsrat hat auch hinsichtlich einer kurzzeitigen
Beschäftigung von Leiharbeitern (hier: für vier Wochen) ein
Mitbestimmungsrecht, da die Beschäftigung von Zeitarbeitern
immer mitbestimmungspflichtig ist. Der Betriebsrat ist daher
ausreichend zu informieren - es besteht jedoch kein Anspruch
darauf, die Identität der Leiharbeiter zu erfahren, wenn
diese auch dem Arbeitgeber nicht bekannt ist.

Hessisches LAG, 28.6.2007 - Az: 4 TaBV 203/06

 >> Wegen Sauftour arbeitsunfähig - außerordentliche
    Kündigung?

Es liegt eine schuldhafte Verletzung der arbeitsvertrag-
lichen Pflicht zur Bereitstellung der Arbeitskraft vor, wenn
ein Arbeitnehmer aufgrund exzessivem Alkoholkonsum in einem
nicht arbeitsfähigen Zustand zur Arbeit erscheint. Eine
Kündigung kann diese Arbeitsverweigerung aber nur nach
vorheriger erfolgloser Abmahnung begründen. Eine Abmahnung
wird nicht dadurch entbehrlich, daß im Arbeitsvertrag
Hinweise auf ein ausdrückliches Alkoholverbot aufgenommen
wurden.

Hessisches LAG, 15.11.2006 - Az: 8 Sa 854/06

 >> Verringerung der Wochenarbeitszeit für Mütter -
    rechtzeitig entscheiden!

Ein Unternehmen muß dann, wenn eine junge Mutter eine
kürzere Arbeitszeit wünscht, spätestens einen Monat vor
Arbeitsbeginn eine Entscheidung treffen. Bei Fristversäumnis
gilt der Antrag der Mutter automatisch als genehmigt.

ArbG Frankfurt/Main, 5.7.2007 - Az: 1 Ga 114/07

 >> Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz findet auf frei-
willige Lohnerhöhungen nach einer selbst gegebenen Regelung
des Arbeitgebers auch dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber
zwischen seiner Stammbelegschaft und den auf Grund eines
Betriebsübergangs übernommenen Arbeitnehmern differenziert.

BAG, 14.3.2007 - Az: 5 AZR 420/06

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

 >> Lohnansprüche - keine einmonatige Verfallsklausel!

 >> Passivrauchen - fristlose Kündigung zulässig!

 >> Verdachtskündigung wegen Kassenfehlbestand?

Den Jahreszugang Arbeitsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=AN

Im Bereich Arbeitsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit mehr als 1.950 Urteile.

Weitere aktuelle Urteile

************************************************************

************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Überstundenvergütung

Arbeitet ein Arbeitgeber über die vereinbarte Arbeitszeit
hinaus, so handelt es sich i.d.R. um Überstunden. Eine
gesetzliche Regelung ob und wie diese Arbeitszeit zu ver-
güten ist, existiert nicht. Nur bei Berufsausbildungs-
verhältnissen sind Überstunden besonders zu vergüten oder
durch Freizeit auszugleichen (§ 17 Abs. 3 BBiG).
Aus diesem Grund wird die Frage der Überstundenvergütung
oft in Tarif- oder Einzelverträgen oder durch Betriebs-
vereinbarung geregelt. Hier wird oft vereinbart, daß Über-
stunden nicht in Geld vergütet werden, sondern durch
Freizeit auszugleichen sind. Grundsätzlich kann natürlich
auch eine Vergütung in Geld vereinbart werden. Im Rahmen
einer tarifvertraglichen Regelung werden i.d.R. auch die zu
zahlenden Überstundenzuschläge geregelt. Üblich ist an
Werktagen ein Zuschlag von 25%, an Sonn- und Feiertagen
einer von 50%.
Die Vertragspartner können ebenso vereinbaren, daß sämtliche
Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, sofern es sich
um ein nicht tarifgebundenes Arbeitsverhältnis handelt. Die
Grenze ist hier lediglich durch  § 242 BGB (Treu und
Glauben) und § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) gesetzt.

Legt ein Arbeitsvertrag die monatliche Arbeitszeit und den
Monatslohn fest, so kann hieraus geschlossen werden, daß die
Vergütung sich auf die vereinbarte Arbeitszeit bezieht.
Werden Überstunden geleistet, so sind diese somit gesondert
mit dem entsprechenden Anteil der monatlichen Vergütung zu
vergüten oder aber mit Freizeit auszugleichen. Ist die Höhe
der Vergütung nicht vereinbart, wird gem. § 612 Abs. 2 BGB
die übliche Vergütung geschuldet. In vielen Fällen werden
Zuschläge zur regelmäßigen Vergütung nicht üblich sein.

Eine formularmäßige Abgeltungsklausel im Arbeitsvertrag, mit
der über die Regelarbeitszeit hinaus geleistete Überstunden
mit dem vereinbarten Lohn pauschal abgegolten sein sollen,
ist nach der Rechtsprechung des BAG nur dann wirksam, wenn
sie erkennen lässt, bis zu welcher Grenze Überstunden durch
das regelmäßige Gehalt abgegolten sein sollen. Die Pflicht
zur Leistung von Überstunden wird durch das ArbZG begrenzt.
Dies gilt nicht für Leitende Angestellte, die i.a. keinen
Anspruch auf Vergütung vonMehrarbeit haben.

Damit ein Vergütungsanspruch entsteht, müssen die Über-
stunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, notwendig
oder geduldet worden sein. Es besteht kein Vergütungs-
anspruch für Überstunden, die ein Arbeitnehmer von sich aus
leistet. Es genügt jedoch für den Vergütungsanspruch auch,
wenn eine Arbeit zugewiesen wird, die in der vertragsgemäßen
Arbeitszeit nicht erledigt werden kann.

Damit ein Zustand der Rechtssicherheit hinsichtlich der
Überstunden geschaffen wird, kann der Arbeitnehmer sich
geleistete Überstunden (von Zeit zu Zeit) quittieren lassen -
im Streitfall muß nämlich der Arbeitnehmer beweisen, wann
welche Überstunden mit Duldung oder auf Anweisung geleistet
wurden. Desweiteren gilt es, Ausschlußklauseln zu beachten.
Oft wird hier geregelt, daß gegenseitige Ansprüche binnen
einer bestimmten Frist (mindestens drei Monate) geltend
gemacht werden müssen.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Alkohol am Arbeitsplatz

Alkoholkonsum während der Arbeitszeit ist ein riskantes
Unterfangen - auch wenn es kein generelles gesetzliches
Alkoholverbot gibt, da viele Arbeitgeber ein ausdrückliches
Alkoholverbot im Betrieb in den Arbeitsvertrag, Betriebs-
vereinbarungen oder  [... weiterlesen ...]

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

Den Jahreszugang Arbeitsrecht erhalten Sie für EURO 19,99:
AnwaltOnline-Direkt

************************************************************

************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

Rechtsberatung

 Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
 Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
 Beratung

Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline

 Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
 Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
 Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
 Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
 Betreuungsrecht - Verkehrsrecht

 http://www.anwon.net/newsletter.asp

 Abonnieren Sie die Bereiche, die für Sie von Interesse
 sind - der Bezug ist selbstverständlich kostenfrei.

************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

Kontakt

 mailto:kontakt@anwaltonline.com

Kündigen / Abonnieren / Emailänderung

 Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre
 Email-Adresse zu ändern, besuchen Sie
 http://www.anwon.net/newsletter.asp

Werbung auf AnwaltOnline

 Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten und über 200.000
 Besucher im Monat!
 mailto:sales@anwaltonline.com

Urteilsübersicht für Ihre Webseite zum selberkonfigurieren
Natürlich kostenlos und mit einer Zeile einzubinden:

 http://www.anwaltonline.com/goto.asp?x=syndicate

Immer aktuell mit dem AnwaltOnline RSS-Feed:

 http://www.anwaltonline.com/rss/rss.xml

************************************************************

*5* (P) (C) 2007 AnwaltOnline GbR
                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Immanuelkirchstraße 5
                 10405 Berlin
                 Fax: 01805 402525 3382

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com