************************************************************
* AnwaltOnline - Arbeitsrecht
August 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/
*
* ISSN: 1619-7135
*
************************************************************
Dieses Abonnement ist für Sie völlig
k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht
am Ende dieser email.
************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
************************************************************
*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Zugangskarte weitergegeben - fristlose
Kündigung
Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer
gegen die ein-
deutige Regel des Arbeitgebers verstoßen,
nach der Zugangs-
berechtigungskarten nicht an Dritte weitergegeben
werden
dürften. Ein solcher Verstoß stellt
einen schweren Verstoß
gegen die Betriebssicherheit dar, der in
unabhängig von den
konkreten Umständen die fristlose Kündigung
rechtfertigt.
LAG Frankfurt/Main, 19.6.2006 - Az: 17 Sa
454/05
>> Weniger Weihnachtsgeld für Beamte?
Wird die Weihnachtsgratifikation von Beamten
gekürzt, so
liegt keine sachwidrige Ungleichbehandlung
vor, wenn die
Gratifikation von Justizangestellten mit
gleicher Tätigkeit
unverändert bleibt. Die Tarifverhandlungen
des öffentlichen
Dienstes müssen vom Gesetzgeber nicht
spiegelbildlich auf die
Beamtenbesoldung übertragen werden.
OVG Berlin-Brandenburg, 19.1.2007 - Az: OVG
4 N 89.06
>> Keine plötzliche Veränderung
der Arbeitszeit für allein
erziehende Mutter!
Eine plötzliche Veränderung der
Arbeitszeit muß von einer
allein erziehenden Arbeitnehmerin nicht hingenommen
werden.
Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitnehmerin
bereits
jahrelang ausschließlich Vormittags
in Teilzeit gearbeitet.
Nun sollte aus betrieblichen Gründen
auch Dienst an Nach-
mittagen und Abenden übernommen werden.
Diese plötzliche
Änderung war nach so langer Zeit jedoch
nicht mehr vom
Direktionsrecht gedeckt. Zudem sind auch
die Interessen der
allein erziehenden Mutter bei der Arbeitszeitgestaltung
zu
berücksichtigen.
ArbG Frankfurt/Main, 25.4.2007 - Az: 7 Ga
25/07
>> Hinweis auf Veranlasser einer einvernehmlichen
Beendigung
im Zeugnis?
Es widerspricht dem zeugnisrechtlichen Wohlwollensgebot,
im
Arbeitszeugnis neben einem Hinweis auf das
beiderseitige
Einvernehmen über die Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
anzugeben, diese sei auf Veranlassung des
Arbeitgebers
geschehen, wenn sich die Parteien im Anschluß
an eine
verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers
im Prozeßver-
gleich darauf geeinigt haben, das Arbeitsverhältnis
habe
aufgrund der Kündigung geendet und der
Arbeitgeber sich aber
zugleich verpflichtet eine Abfindung entsprechend
den §§ 9,
10 KSchG zu zahlen.
LAG Berlin, 25.1.2007 - Az: 5 Sa 1442/06
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten
finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Übernachtung
am Arbeitsort - Halber Kilometerpausch-
betrag
>> Anrechnung
von Wehrdienstzeiten auf Betriebszugehörigkeit
>> Krankheitsbedingte
Kündigung bei chronischer Krankheit
>> Auch
Betriebsrat kann wegen Betrugsversuchs bei Kunden
gekündigt
werden
Den Jahreszugang Arbeitsrecht erhalten Sie
für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für
EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=AN
Im Bereich Arbeitsrecht befinden sich für
AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 1.925 Urteile.
Weitere aktuelle Urteile
************************************************************
*2* Das Thema des Monats
>> Arbeitsbereitschaft
Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich am
Arbeitsplatz auf-
zuhalten, so daß die Arbeit bei Bedarf
jederzeit aufgenommen
werden kann. Es ist nicht notwendig, daß
eine konkrete
Arbeitstätigkeit verrichtet wird. Das
BAG hat Arbeitsbereit-
schaft als eine "Zeit wacher Aufmerksamkeit
im Zustand der
Entspannung" definiert. Der Arbeitnehmer
muß sich also am
Arbeitsplatz aufhalten und darüber hinaus
bereit sein, ohne
Fremdaufforderung die Arbeit jederzeit aufzunehmen.
Zeiten der Arbeitsbereitschaft sind Arbeitszeit
und ent-
sprechend zu vergüten, sie werden jedoch
nicht wie volle
Arbeitszeit gewertet. Nach der Rechtsprechung
des BAG sind
einzelvertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte
Abschläge
oder auch Pauschalen zulässig. Fällt
während der Arbeitszeit
regelmäßig und in erheblichen
Umfang Arbeitsbereitschaft an,
so kann die Arbeitszeit über mittels
Tarifvertrag, Betriebs-
oder Dienstvereinbarung über die 10-Stunden-Grenze
des
Arbeitszeitgesetzes ausgedehnt werden (§
7 Absatz 1 Nr.
1a ArbZG).
Abzugrenzen ist Arbeitsbereitschaft sowohl
von der Ruf-
bereitschaft als auch vom Bereitschaftsdienst.
>> Was versteht man unter "Franchising"?
Franchising ist ein Vertriebskonzept, bei
dem der Franchise-
nehmer selbständiger Geschäftsmann
ist, der aufgrund einer
lizenzierten Nutzungsberechtigung (Franchisevertrag)
des
Franchisegebers im eigenen Namen, auf eigene
Rechnung und
eigenes Risiko im Verbund eines Vertriebssystems
einen ihm
gehörenden Betrieb führt. Ein Franchisevertrag
wird vom
Gesetzgeber nicht gesondert geregelt, sondern
enthält
Bestandteile des Kauf-, Werk-, Gesellschafts-
und Pachtver-
trages. Ein Franchisenehmer erhält vom
Franchisegeber i.a.
einen Gebietsschutz, so daß der Vertrieb
eines i.d.R.
erprobten und bewährten Produktes einfacher
aufgebaut werden
kann.
Der Franchisenehmer kann auf Rechte und Knowhow
des
Franchisegebers zurückgreifen und wird
von diesem auch
ausgebildet der Franchisenehmer muß
andererseits aber auch
Weisungen des Franchisegebers beachten. Darüber
hinaus kann
der Franchisenehmer Warenzeichen, Warenmustern
oder
Geschmacksmuster nutze und schuldet dem Franchisegeber
Gebühren für die Verwendung einer
einheitlichen Ausstattung,
des einheitlichen Namens und Auftretens nach
außen, eines
einheitlichen Vertriebssystems etc. Franchising
kann in ein
Arbeitsverhältnis "umkippen", wenn die
wirtschaftliche
Selbständigkeit des Franchisenehmers
zu sehr eingeschränkt
wird.
Beispiele für Franchising: McDonalds,
Obi, Eismann, Goodyear
Mißbrauchsfälle sind von der Rechtsprechung
entschieden
worden bei Kellnern, Kurierfahrern, Boten.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Urlaubsabgeltung
Urlaubsabgeltung ist der finanzielle Ausgleich
für, also die
Auszahlung von (Rest-)Urlaub, sofern Urlaub
ausnahmsweise
nicht mehr gewährt werden kann. [...
weiterlesen
...]
>> Aufwandsentschädigungen für
Ehrenamt
Personen, die nebenberuflich als Übungsleiter
in Sportver-
einen, als Ausbilder, Erzieher, Betreuer
tätig sind, ver-
gleichbaren Tätigkeiten nachgehen oder
alte, kranke oder
behinderte Menschen [...
weiterlesen
...]
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
Den Jahreszugang Arbeitsrecht erhalten Sie
für EURO 19,99:
AnwaltOnline-Direkt
************************************************************
*3* Mehr von AnwaltOnline
Rechtsberatung
Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
Beratung
Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline
Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht - Reiserecht
Betreuungsrecht - Verkehrsrecht
http://www.anwon.net/newsletter.asp
Abonnieren Sie die Bereiche, die für Sie von Interesse
sind - der Bezug ist selbstverständlich kostenfrei.
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren
/ Kündigen / Adressänderung
Kontakt
mailto:kontakt@anwaltonline.com
Kündigen / Abonnieren / Emailänderung
Um das Abonnement zu kündigen,
zu abonnieren oder Ihre
Email-Adresse zu ändern, besuchen
Sie
http://www.anwon.net/newsletter.asp
Werbung auf AnwaltOnline
Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten
und über 200.000
Besucher im Monat!
mailto:sales@anwaltonline.com
Urteilsübersicht für Ihre Webseite
zum selberkonfigurieren
Natürlich kostenlos und mit einer Zeile
einzubinden:
http://www.anwaltonline.com/goto.asp?x=syndicate
Immer aktuell mit dem AnwaltOnline RSS-Feed:
http://www.anwaltonline.com/rss/rss.xml
************************************************************
*5* (P) (C) 2007 AnwaltOnline GbR
Inh. A. Theurer & M. Winter
Immanuelkirchstraße 5
10405 Berlin
Fax: 01805 402525 3382
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit
und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur
für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com