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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht
Juli 2006 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/
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* ISSN: 1619-7135
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Abfindungsanspruch geht nicht immer
auf Erben über
Stirbt ein gekündigter Arbeitnehmer vor
Ablauf der
Kündigungsfrist, so geht der Abfindungsanspruch
nach dem
eindeutigen Wortlaut des § 1a Abs. 1
Satz 1 KSchG nicht auf
den Erben über. Dies wäre erst
mit Ablauf der Kündigungs-
frist der Fall.
ArbG Siegen, 9.6.2005 – Az: 1 Ca 843/05
>> Eingetragene Lebenspartnerschaft
– Ortszuschlag?
Lebt eine Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
in einem gemeinsamen Haushalt mit der anderen
Partnerin und
deren Kind, so besteht ein Anspruch auf Ortszuschlag
der
Stufe 3 nach § 29 Abschnitt B Abs. 3
BAT.
ArbG Berlin, 28.10.2005 – Az: 91 Ca 11704/05
>> Geldwerter Vorteil, wenn Arbeitgeberwohnung
zu billig
ist
Wird einem Mitarbeiter vom Arbeitgeber eine
Wohnung ver-
mietet, wobei die Miete sich innerhalb der
Preisspanne des
Mietspiegels befindet, so liegt kein geldwerter
Vorteil vor.
Liegt der Mietzins jedoch unterhalb der örtlichen
Ver-
gleichsmiete, so ist die Differenz ein steuerpflichtiger
geldwerter Vorteil. Bindend für das
Finanzamt bei der
Beurteilung der ortsüblichen Miete ist
ein bestehender
Mietspiegel.
BFH, 17.8.2005 - Az: IX R 10/05
>> Arbeit umverteilt - Kündigung
Wurden die Aufgaben eines gekündigten
Arbeitnehmers auf
andere Arbeitnehmer verteilt, so daß
der Arbeitsplatz des
Gekündigten entfallen ist, so ist die
ordentliche Kündigung
des Arbeitsverhältnisses aus dringenden
betrieblichen
Erfordernissen sozial gerechtfertigt.
LAG München, 18.2.2004 - Az: 9 Sa 101/03
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>> Abmahnung: Es muß alles stimmen!
>> Drei Jahre Gehalt ohne Leistung
- zumutbar?
>> Versetzung wird nach zwei Jahren
nicht mehr gerichtlich
überprüft
>> Haftung der Gesellschafter einer
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Kündigungsfrist und Klagefrist
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass
eine Kündigung
rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb
von drei Wochen
nach Zugang der schriftlichen Kündigung
Feststellungsklage
beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG).
Andernfalls gilt
die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam
(§ 7 KSchG).
Wendet sich der Arbeitnehmer dagegen nicht
gegen die Auf-
lösung des Arbeitsverhältnisses
an sich, sondern macht
lediglich geltend, bei einer ordentlichen
Kündigung habe
der Arbeitgeber die Kündigungsfrist
nicht eingehalten, so
kann er dies auch außerhalb der Klagefrist
des § 4 KSchG
tun. Die unzutreffende Berechnung der Kündigungsfrist
durch
den Arbeitgeber macht die ordentliche Kündigung
nicht
insgesamt unwirksam, sondern betrifft lediglich
den Zeit-
punkt ihrer Wirksamkeit.
In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen
Fall war die
Klägerin bei der Beklagten, die eine
private Pflegestation
betrieb, seit 1996 als Hauspflegerin beschäftigt
gewesen.
Die Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis
mit der Klägerin
am 20. Januar 2004 zum 6. Februar 2004 gekündigt.
Eine Klage
nach § 4 KSchG hatte die Klägerin
nicht erhoben. Erst am 17.
März 2004 machte sie durch eine beim
Arbeitsgericht erhobene
Klage auf Vergütung für die Zeit
bis zum 31. März 2004
geltend, die Kündigung wirke erst zum
31. März 2004, weil
die gesetzliche Kündigungsfrist zwei
Monate zum Monatsende
betrage. Die Klage hatte - wie schon in der
Vorinstanz -
auch vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg.
BAG, 15.12.2005 - Az: 2 AZR 148/05
Vorinstanz: LAG Berlin, 10.11.2004 - Az:
9 Sa 1854/04
>> Die verschiedenen Vergütungsarten
> Geldlohn nach Zeit oder Akkord
Beim Zeitlohn wird das Entgelt ist nach bestimmten
Zeitab-
schnitten bemessen ohne Rücksicht auf
Quantität und Qualität
der Arbeitsleistung.
Beim Leistungslohn ist das Entgelt ist von
Menge (u.U. auch
Qualität) der Arbeitsleistung abhängig.
Dabei wird unter-
schieden zwischen:
Geldakkord: Entgelt = Arbeitsmenge x Geldfaktor
Beim Zeitakkord: Entgelt = Arbeitsmenge x
Vorgabezeit x
Richtsatz / 60.
Die Vorgabezeit muß nach wissenschaftlichen
Grundsätzen
(Refa) ermittelt werden. Akkordrichtsatz
ist der Stunden-
verdienst eines Akkordarbeiters bei Nornalleistung.
Beim Gruppenakkord kommt es auf die Leistung
einer Gruppe
von Arbeitnehmer an.
> Naturallohn
Darunter fällt beispielsweise:
Unterbringung in Werkswohnungen
Verpflegung
Dienstwagen für Privatnutzung
Produkte aus eigener Herstellung
Wichtig: Naturallohn sind Sachbezüge
im Sinne des Steuer-
rechts und deshalb mit dem ortsüblichen
Wert zu versteuern.
Die Finanzverwaltung kann bestimmte Sätze
festlegen (z.B.
bei Verpflegung die SachbezugsVO; Richtlinien
für die
Besteuerung bei Kfz). Besteuerung bei Überschreitung
der
Freibeträge auch bei Personalrabatten
(z.B. Jahreswagen).
Naturallöhne sind auch sozialabgabepflichtig!
(§ 17 SGB IV)
Kein Naturallohn liegt vor bei bloßen
Annehmlichkeiten (z.B.
Teilnahme an Betriebsveranstaltungen).
> Sonderformen der Vergütung
Dazu gehören
Lohnzuschläge
für:
Mehrarbeit
Überstunden
Nachtarbeit
Sonn- und Feiertagszulagen
Schichtzulagen
Erschwerniszulagen
Leistungszulagen
Sozialzulagen
Erfolgsvergütungen:
Provisionen
Prämien
Gewinn- und Umsatzbeteiligung
Gratifikationen:
Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld
Vermögenswirksame
Leistungen
betriebliche Altersversorgung
u.ä.
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