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[AnwaltOnline - Arbeitsrecht Juni 2006]

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* AnwaltOnline - Arbeitsrecht                    Juni 2006 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/            *
* ISSN: 1619-7135                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Kein Aufhebungsvertrag per Fax

Ein Aufhebungsvertrag muß aufgrund der Schriftformerforder-
nis des § 623 BGB schriftlich niedergelegt werden und die
Unterschriften beider Vertragspartner enthalten.
Übermittelt nun ein Arbeitnehmer ein ihm ohne Unterschrift
überlassenes Vertragsexemplar nach Unterschrift per Fax an
den Arbeitgeber, so ist die Schriftform nicht eingehalten.
Das Telefax entspricht nicht dem schriftlichen Original und
es fehlt an den eigenhändigen Unterschriften der Vertrags-
partner auf der jeweils für die andere Partei bestimmten
Ausfertigung.

LAG Düsseldorf, 29.11.2005 – Az: 16 Sa 1030/05

 >> Konkurrentenklage als Befristungsgrund

1. Eine mündlich und damit nach § 14 Abs 4 TzBfG, § 125 Satz
1 BGB formnichtig vereinbarte Befristung wird durch die nach
Vertragsbeginn erfolgte schriftliche Niederlegung in einem
Arbeitsvertrag nicht rückwirkend wirksam.

2. Die Aufzählung von Sachgründen für die Befristung von
Arbeitsverträgen in § 14 Abs 1 Satz 2 Nr 1 bis 8 TzBfG ist
nicht abschließend. Die Befristung kann auch durch andere,
den Wertungsmaßstäben des § 14 Abs 1 TzBfG entsprechende
Sachgründe gerechtfertigt sein.

3. Die Anhängigkeit einer Konkurrentenklage um eine dauer-
haft zu besetzende Stelle kann die Befristung des Arbeits-
vertrags mit einem auf dieser Stelle beschäftigten Arbeit-
nehmer bis zum Abschluss des Rechtsstreits mit dem
Konkurrenten nach § 14 Abs 1 TzBfG sachlich rechtfertigen.

BAG, 16.3.2005 – Az: 7 AZR 289/04

 >> Urlaubsübertragung auf das Folgejahr

Urlaubsansprüche können bei Vorliegen von dringenden
betrieblichen Gründen oder in der Person des Arbeitnehmers
liegende Gründe in das Folgejahr übertragen werden.
Übertragener Urlaub ist innerhalb der ersten drei Monate des
Folgejahres zu nehmen, andernfalls verfällt dieser. Die
Übertragung vollzieht sich kraft Gesetzes, ohne das es eines
Antrags des Arbeitnehmers oder entspr. Annahme des Arbeit-
gebers bedarf.

LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2005 – Az: 3 Sa 433/05

 >> Unterschlagungsvorwurf muß konkretisiert werden

Eine fristlose Kündigung kann nicht auf pauschale Unter-
schlagungsvorwürfe bzw. einen Anfangsverdacht gestützt
werden.
Vorliegend waren im Fahrzeug eines 16 Jahre lang
beschäftigten Taxifahrers private Aufzeichnungen gefunden
worden, die auf eine schwarze Kasse schließen ließen. Der
Arbeitgeber konnte jedoch keine genauen Differenzbeträge
zwischen den zurückgelegten Kilometern, den Aufzeichnungen
der Taxi-Uhr und den abgelieferten Einnahmen liefern. Die
unterschlagenen Beträge muß der Arbeitgeber jedoch genau
beziffern können.

ArbG Frankfurt/Main, 21.3.2006 – Az: 4 Ca 6916/05

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Alle Nebentätigen verbieten?
 >> Urlaubsabgeltung als Masseforderung
 >> Unbehebbarer Wahlfehler – Abbruch der Betriebsratswahl
 >> Höheres Gehalt muß der Arbeitnehmer beweisen

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Im Bereich Arbeitsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Wettbewerbsbeschränkungen während eines Arbeitsver-
    hältnisses

Während des Arbeitsverhältnisses gelten gelten allgemein §
110 GewO und bei kaufmännischen Angestellten Wettbewerbs-
beschränkungen nach § 60 HGB. Verboten ist der Betrieb eines
Konkurrenzunternehmens im Geschäftsbereich des Arbeitgeber
ohne dessen Einwilligung. Erlaubt sind aber Vorbereitungs-
handlungen für ein eigenes Geschäft nach Ende des Arbeits-
verhältnisses ( z.B: Anmieten von Geschäftsraum, Angebote
an Großfirmen, nicht aber Abwerben von Kollegen und Kunden).

Bei Verstößen entstehen Schadensersatzansprüche des AG oder
ein Eintrittsrecht in vom Arbeitnehmer abgeschlossene
Verträge. Daneben Auskunftspflicht des Arbeitnehmers über
Konkurrenzgeschäfte.

Dieser Grundsätze wendet die Rechtsprechung auf andere
Arbeitnehmer entsprechend an.

 >> Sind Nebenbeschäftigungen erlaubt?

Nebenbeschäftigungen sind grundsätzlich zulässig, soweit die
Erbringung der Arbeitsleistung oder berechtigte Interessen
des Arbeitgebers nicht erheblich gefährdet werden. Ein
generelles Verbot im Arbeitsvertrag ist nicht zulässig, wohl
aber ein Genehmigungsvorbehalt des Arbeitgebers für solche
Nebentätigkeiten, an deren Unterlassung der Arbeitgebers ein
Interesse hat.

Schwarzarbeit als Nebentätigkeit ist verboten (SchwArbGes).

 >> Wettbewerbsbeschränkiungen nach Beendigung des Arbeits-
    verhältnisses

Allgemein können Kenntnisse und Fertigkeiten, die während
eines Arbeitsverhältnisses legal erworben worden sind, vom
Arbeitnehmer anschließend beliebig verwertet werden, es sei
denn, sie unterliegen einer besonderen Verschwiegenheits-
pflicht (Geschäftsgeheimnisse). Vertragliche Wettbewerbs-
verbote können mit allen Arbeitnehmer vereibart werden bis
auf Azubis und Jugendliche.
Bei Kaufmännischen Angestellten werden vertragliche Wett-
bewerbsverbote in §§ 74 ff HGB geregelt:

Voraussetzungen und Folgen:

Schriftform und Aushändigung der Urkunde an den Arbeitnehmer

Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der bisherigen
Bezüge mit Anrechnung anderweitiger Bezüge (nicht zwingend,
wenn die Vereinbarung erst nach Beendigung des Arbeitsver-
trages abgeschlossen wird)

Ein berechtigtes geschäftliches Interesse des Arbeitgebers
muß geschützt sein, das Fortkommen des Arbeitnehmers darf
nicht unbillig erschwert werden.

Höchstdauer 2 Jahre

Der Rücktritt vom Wettbewerbsverbot ist für den Arbeitgeber
während des Arbeitsverhältnisses jederzeit, für den Arbeit-
nehmer dann zulässig, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber
"zu verantworten" ist.

Verstöße gegen Schriftform oder Entschädigungspflicht machen
die Klausel nichtig, sonst tritt Teilnichtigkeit ein (das
bedeutet Zurückführung der Vereinbarung auf das erlaubte
Maß). Wird vom Arbeitnehmer gegen ein gültiges Wettbewerbs-
verbot verstoßen, kann der Arbeitgeber auf Unterlassung
klagen, Schadensersatz verlangen oder von der Vereinbarung
zurücktreten.

Entsprechende Anwendung vorstehender Regeln auf Wettbewerbs-
verbote anderer Arbeitnehmer durch die Rechtsprechung.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Wettbewerbsbeschränkungen während eines Arbeitsver-
    hältnisses
  > Zulässigkeit von Nebentätigkeiten
    I. Genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigungen
    II. Vertragliche Regelungen

 >> Wann ist die Kündigung fristgerecht?

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

Den Jahreszugang Arbeitsrecht erhalten Sie für EURO 19,99:
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*3* Mehr von AnwaltOnline

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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

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