************************************************************
* AnwaltOnline - Arbeitsrecht April 2006 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/ *
* ISSN: 1619-7135 *
************************************************************Dieses Abonnement ist für Sie völlig k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
************************************************************
*************************************************************1* Interessante Urteile & Neues
>> Kündigung darf nicht treuwidrig sein
Auch dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung
findet, darf eine Kündigung nicht treuwidrig sein. Hierbei
wird eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast angewendet,
d.h. der Arbeitnehmer trägt seine Argumente für eine Treu-
widrigkeit vor, der Arbeitgeber muß diese sodann entkräften
und der Arbeitnehmer muß dann ggf. weitere Gegentatsachen
vorbringen und beweisen.LAG Schleswig-Holstein, 28.12.2005 – Az: 2 Ta 241/05
>> Versetzung auch bei erheblichen Mehrkosten?
Wurde im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich nur ein
bestimmter Arbeitsort vereinbart, so ist eine betriebs-
bedingte Versetzung vom Direktionsrecht auch dann gedeckt,
wenn diese für den Betroffenen zu erheblichen Mehrkosten
führt.LAG Rheinland-Pfalz, 9.12.2004 – Az: 6 Sa 326/04
>> Kein Hinweis auf geltenden Tarifvertrag – Arbeitgeber
haftet!Der Arbeitgeber muß den Arbeitnehmer auf die Geltung eines
Tarifvertrages, der im Betrieb zur Anwendung kommt, hin-
weisen. Eine Arbeitgeberhaftung wegen Verletzung der Nach-
weispflicht kommt bei Verzug in Höhe einer erloschenen
Entgeltfortzahlung dann zum Tragen, wenn der Anspruch bei
gesetzmäßigem Nachweis nicht untergegangen wäre.BAG, 5.11.2003 – Az: 5 AZR 676/02
>> Fristbeginn muß bei Verwirkungsklauseln nicht aus-
drücklich angegeben werdenAuch dann, wenn der Fristbeginn in einer Verwirkungsklausel
eines Formulararbeitsvertrages nicht ausdrücklich angegeben
wird, ist die Klausel wirksam, da aus Sicht des Empfänger-
horizonts keine Zweifel bestehen, daß die Frist mit Fällig-
keit der Ansprüche beginnt.BAG, 18.3.2003 – Az: 9 AZR 44/02
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Mehrfach fehlende Krankmeldung – Kündigung
>> Einstellungszusage oder doch nicht?
>> Bei objektivem Pflichtverstoß ist Abmahnung gerecht-
fertigt
>> Lohnkürzung per Änderungskündigung?Den Jahreszugang Arbeitsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=ANIm Bereich Arbeitsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 1.450 Urteile.Weitere aktuelle Urteile
************************************************************
************************************************************>> Wer ist "scheinselbständig"?
Unter scheinselbständig versteht man eine verdeckte
(zufällige oder beabsichtige) Arbeitnehmereigenschaft.Die Versicherung in den Sozialversicherungen (gesetzliche
Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
setzt meist eine "Beschäftigung" des Versicherten als
Arbeitnehmer voraus. Da die Beiträge zu den Sozialver-
sicherungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam
aufgebracht werden müssen, war in der Vergangenheit ver-
stärkt die Tendenz zu beobachten, der Beitragspflicht
dadurch zu entgehen, daß Arbeitnehmer durch tatsächlich oder
angeblich selbständig tätige Mitarbeiter ersetzt wurden. Zur
Bekämpfung der sog. Scheinselbständigkeit stellte der
Gesetzgeber Regeln auf, in welchen Fällen von einer
"Beschäftigung" und demnach nicht von selbständiger Tätig-
keit auszugehen ist (§ 7 SGB IV). Diese Regelungen sind
Anfang 2003 ersatzlos aus dem Sozialgesetzbuch gestrichen
worden. § 7 IV SGB IV enthielt einen Katalog von Kriterien,
nach denen widerlegbar vermutet wurde, wann Schein-
selbständigkeit vorliegt. Dazu mußten mindestens drei der
folgenden fünf Merkmale vorliegen:* Die betreffende Person beschäftigt ihrerseits keine
versicherungspflichtige Arbeitnehmer mit Ausnahme solcher,
die regelmäßig nicht mehr als 325 Euro monatlich verdienen.
* Sie ist auf Dauer und im wesentlichen nur für einen
Auftraggeber tätig.
* Der Auftraggeber (oder ein vergleichbarer Auftraggeber)
läßt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch bei ihm
beschäftigte Arbeitnehmer erledigen.
* Die Tätigkeit läßt typische Merkmale unternehmerischen
Handelns nicht erkennen.
* Die Tätigkeit entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach
der Tätigkeit, welche die betreffende Person für denselben
Auftraggeber zuvor auf Grund eines Beschäftigungsver-
hältnisses ausgeübt hatte.Von diesem Katalog waren freie Handelsvertreter i.a. aus-
genommen.Durch die Streichung des § 7 IV SGB IV wurde indes das
Scheinselbständigkeitsproblem nicht eliminiert. Im Zweifels-
fall ist weiterhin eine Klärung des Sozialgerichts erforder-
lich. Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, die betroffen sind,
können auch von sich aus den sozialversicherungsrechtlichen
Status klären lassen, um etwaigen Problemen, die beispiels-
weise bei einer Betriebsführung aufgrund des unklaren Status
entstehen können, vorzubeugen.Die Rechtsprechung hat anhand der Berufsbilder zahlreiche
Fallgruppen gebildet und unterscheidet im jeweiligen
Einzelfall ob Scheinselbständigkeit vorliegt oder nicht.In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Änderungskündigung
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
Den Jahreszugang Arbeitsrecht erhalten Sie für EURO 19,99:
AnwaltOnline-Direkt************************************************************
************************************************************Rechtsberatung
Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
BeratungKostenlose Newsletter von AnwaltOnline
Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht - Reiserecht
Betreuungsrecht - Verkehrsrechthttp://www.anwon.net/newsletter.asp
Abonnieren Sie die Bereiche, die für Sie von Interesse
sind - der Bezug ist selbstverständlich kostenfrei.************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
Kontakt
mailto:kontakt@anwaltonline.com
Kündigen / Abonnieren / Emailänderung
Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre
Email-Adresse zu ändern, besuchen Sie
http://www.anwon.net/newsletter.aspWerbung auf AnwaltOnline
Erreichen Sie über 20.000 Abonnenten und über 200.000
Besucher im Monat!
mailto:sales@anwaltonline.comInhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage
************************************************************
*5* (P) (C) 2006 AnwaltOnline GbR
Inh. A. Theurer & M. Winter
Immanuelkirchstraße 5
10405 Berlin
Fax: 01805 402525 3382Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com