************************************************************
* AnwaltOnline - Arbeitsrecht
Mai 2005 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/arbeitsrecht/
*
* ISSN: 1619-7135
*
************************************************************
Dieses Abonnement ist für Sie völlig
k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht
am Ende dieser email.
************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
************************************************************
*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Betriebsrat auch beim zweiten Kündigungsversuch
anhören!
Wurde eine zunächst nach § 174 BGB
zurückgewiesene Kündigung
durch den Vertreter des Arbeitgebers unter
Verwendung des
gleichen Schreibens und unter Beifügung
der erforderlichen
Vollmacht erneut ausgesprochen, so ist vorher
eine erneute
Anhörung des Betriebsrates (§ 102
BetrVG) notwendig.
LAG Köln - Az: 5 (13) Sa 1380/03
>> Ausgleichsquittung betrifft auch
das 13. Monatsgehalt!
Wird bei Abschluß eines Aufhebungsvertrages
auch eine
umfassende Ausgleichsquittung unterzeichnet,
die die
Abgeltung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
bestätigt ,so erfaßt die Ausgleichsquittung
i.d.R. auch
einen vertraglichen Anspruch auf das anteilige
13. Monats-
gehalt. Im Zweifel wird mit Unterzeichnung
auch insoweit
auf offene Zahlungsansprüche verzichtet.
BAG – Az: 10 AZR 661/03
>> Kosten für Lkw-Führerschein
kein Arbeitsentgelt
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten
für den Erwerb eines
Lkw-Führerscheins, so unterliegen diese
Kosten nicht der
Sozialversicherungspflicht, wenn der Führerscheinerwerb
in
erster Linie den Arbeitgeberinteressen dient.
BSG – Az: B 12 KR 5/04
>> Unerlaubte Nebentätigkeit kann
den Job kosten!
Ein Arbeitgeber kann zur außerordentlichen
Kündigung
berechtigt sein, wenn ein Arbeitnehmer einer
unerlaubten
Nebentätigkeit nachgeht und bereits
entsprechend abgemahnt
wurde.
LAG Nürnberg – Az: 6 Sa 116/04
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Privater Streit als Mobbing?
>> Unbefristetes Arbeitsverhältnis
aufgegeben – nicht
immer Sperrfrist!
>> Fahrlässig krank – keine Lohnfortzahlung?
>> Unerlaubte Konkurrenztätigkeit
– schnell reagieren!
Das Jahresabo Arbeitsrecht erhalten Sie für
EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=AN
<a href="http://www.anwon.net/direkt.asp?x=AN">Direkt</a>
Das Jahresabo Arbeitsrecht erhalten Sie für
EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline-Direkt
Im Bereich Arbeitsrecht befinden sich für
AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit insgesamt über 1.100
Urteile.
Weitere aktuelle Urteile
************************************************************
*2* Das Thema des Monats
>> Abfindung
Der Begriff Abfindung umschreibt eine einmalige
außerordent-
liche Zahlung an den Arbeitnehmer. Die Abfindung
wird i.a.
als Entschädigung für den Verlust
des Arbeitsplatzes vom
Arbeitgeber gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis
beendet
wird.
Die Auffassung, einem gekündigten Arbeitnehmer
stehe in
jedem Fall eine Abfindung zu, ist zwar weit
verbreitet aber
dennoch unrichtig. Der Anspruch auf eine
solche Abfindung
müßte im einzelnen Arbeitsvertrag,
in einem für das
Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag
oder einer
Betriebsvereinbarung geregelt sein. Bei Kündigungen
aus
betriebsbedingten Gründen sieht das
Kündigungsschutzgesetz
unter bestimmten Voraussetzungn (s.u.) Abfindungsansprüche
vor.
Eine Abfindung kann im Kündigungsschutzprozeß
vom Gericht
festgesetzt werden, wenn sich die Kündigung
als unwirksam
erweist, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
dem
Arbeitnehmer - oder dem Arbeitgeber -
jedoch nicht mehr
zumutbar ist.
Es hat sich die Faustregel herausgebildet,
daß als Abfindung
in solchen Fällen etwa die Hälfte
eines Bruttomonatsgehalts
für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit
zuerkannt wird.
Dabei gibt es allerdings Unterschiede zwischen
den einzelnen
Arbeitsgerichten. Häufig werden in Kündigungsschutzprozessen
aber auch Abfindungen im Vergleichswege zwischen
den Parteien
vereinbart, um eine streitige Entscheidung
des Prozesses zu
vermeiden. Dabei gelten für die Höhe
der Abfindungen
ebenfalls die obengenannten Maßstäbe.
Kündigungsschutzklagen werden oft überhaupt
mit dem Ziel
eingereicht, durch Vergleichsabschluß
die Zahlung einer
Abfindung zu erreichen, also weniger, um
die Wirksamkeit der
Kündigung ernsthaft überprüfen
zu lassen. Dieses Vorgehen ist
deshalb verhältnismäßig risikolos,
weil Arbeitsgerichts-
prozesse ohne Rechtsanwalt geführt werden
können, unabhängig
vom Ausgang des Rechtsstreits Anwaltskosten
der Gegenseite
nicht übernommen werden müssen
und die Gerichtskosten sehr
gering sind. Infolge dieser im KSchG enthaltene
Regelung hat
es sich auch eingebürgert, daß
zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer häufig zur Vermeidung eines
Kündigungsschutz-
prozesses von vornherein die Auflösung
des Arbeitsverhält-
nisses gegen Abfindung vereinbart wird. Dabei
sind allerdings
gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen,
damit die Verein-
barung sich nicht negativ auf den Anspruch
auf Arbeits-
losengeld auswirkt, vor allem keine Sperrzeit
auslöst. Auf
die Möglichkeit solcher Auswirkungen
muß der Arbeitgeber den
Arbeitnehmer beim Abschluß einer Abfindungsvereinbarung
hinweisen, da sonst Schadensersatzansprüche
entstehen
können.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung
gibt es seit kurzem
neben der bisherigen Kündigungsschutzklage
zusätzlich ein
Verfahren für eine einfache, effiziente
und kostengünstige
vorgerichtliche Klärung der Beendigung
des Arbeitsver-
hältnisses.
Der gekündigte Arbeitnehmer kann wählen,
ob er - wie bisher -
Kündigungsschutzklage erhebt oder statt
dessen die gesetz-
liche Abfindung in Höhe von einem halben
Monatsgehalt pro
Beschäftigungsjahr nimmt. Voraussetzung
ist, daß der
Arbeitgeber die Kündigung auf betriebsbedingte
Gründe
stützt und den Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben
auf den
Abfindungsanspruch hinweist. Das macht die
Kündigung für
den Arbeitgeber berechenbar und vermeidet
langwierige
Prozesse, in denen es letztlich nur um die
Abfindung geht.
Wird eine Abfindung als Ausgleich für
den Verlust des
Arbeitsplatzes gezahlt, so sind hiervon keine
Beiträge zur
Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
zu
leisten, da es sich nicht um ein beitragspflichtiges
Entgelt
handelt - die Abfindung wird ja nicht für
geleistete Arbeit
gezahlt. Auf eine ohne Verpflichtung gezahlte
Abfindung ist
indes Einkommenssteuer zu entrichten, wenn
die ent-
sprechenden Steuerfreibeträge überschritten
wurden (z.Z. je
nach Alter und Betriebszugehörigkeit
7.200 bis 11.000 Euro).
Eine Abfindung kann sich darüber hinaus
auch negativ auf das
Arbeitslosengeld auswirken, z.B. wenn keine
Kündigungsfrist
eingehalten wurde. In diesem Fall wird angenommen,
daß die
Abfindung einen Teil des Arbeitsentgeltes
enthält, welches
bei Einhaltung der Kündigungsfrist zu
zahlen gewesen wäre.
Daher ruht das Arbeitslosengeld für
eine bestimmte Zeit,
nämlich für den durch die Abfindung
verkürzten Zeitraum.
Wäre der Entgeltanteil der Abfindung
in kürzerer Zeit
verdient worden, verkürzt sich der Ruhezeitraum
entsprechend.
Der Entgeltanteil an der Abfindung wird entsprechend
Lebens-
alter und Betriebszugehörigkeit berechnet.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Sperrfrist bei Kündigung vermeiden?
>> FDP will "Verbot wiederholter Befristungen"
lockern
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
Das Jahresabo Arbeitsrecht erhalten Sie für
EURO 22,99 -
Das sind nicht einmal 2 EURO im Monat!:
AnwaltOnline-Direkt
************************************************************
*3* Mehr von AnwaltOnline
Rechtsberatung
Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
Beratung
Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline
Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht - Reiserecht
Betreuungsrecht - Verkehrsrecht
http://www.anwon.net/newsletter.asp
Abonnieren Sie die Bereiche, die für Sie von Interesse
sind - der Bezug ist selbstverständlich kostenfrei.
Forum Arbeitsrecht
Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine
Rechts-
beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
nicht von AnwaltOnline beantwortet.
Forum
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren
/ Kündigen / Adressänderung
Kontakt
mailto:kontakt@anwaltonline.com
Kündigen / Abonnieren / Emailänderung
Um das Abonnement zu kündigen,
zu abonnieren oder Ihre
Email-Adresse zu ändern, besuchen
Sie
http://www.anwon.net/newsletter.asp
Werbung auf AnwaltOnline
Erreichen Sie über 17.000 Abonnenten
und über 200.000
Besucher im Monat!
mailto:sales@anwaltonline.com
Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage
************************************************************
*5* (P) (C) 2005 AnwaltOnline GbR
Inh. A. Theurer & M. Winter
Scharnhorststr. 33 b
10115 Berlin
Fax: 01805 402525 3382
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit
und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur
für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com